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Pandemie

Ab sofort keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne.

Sozialpolitisch umstrittener Passus im Infektionsschutzgesetz gilt ab 1. November
veröffentlicht am 01.11.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Lohnfortzahlung bei Quarantäne: Geld nur noch für Geimpfte Lohnfortzahlung bei Quarantäne: Geld nur noch für Geimpfte(c) Getty Images / PIKSEL
Wer sich aufgrund der Pandemie-Verordnungen in Quarantäne begeben muss, erhält nur noch dann weiter Geld vom Arbeitgeber, wenn mindestens eine zugelassene Impfung gegen das Virus nachgewiesen wird. Für Ungeimpfte hingegen fällt die Lohnfortzahlung weg – sie erhalten für die Quarantänezeit keine Erstattung für ihren Verdienstausfall.

2021-11-01T11:43:00+00:00
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Die neue Regelung gilt nun laut Infektionsschutzgesetz (IFSG) ab dem 1. November für alle Erwachsenen, die ein Angebot für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus wahrnehmen könnten und bei denen dieses auch ärztlich empfohlen ist. Bislang gingen die Arbeitgeber im Quarantänefall in Vorleistung und waren angewiesen, trotz Fernbleiben die Löhne und Gehälter in voller Höhe bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterhin zu bezahlen. Auf Antrag konnten sich die Unternehmen die Gelder dann vom Staat erstatten lassen. Ab der siebten Quarantänewoche gab es für die betroffenen Beschäftigten maximal einen Monat lang eine anteilige Lohnzahlung von 67 Prozent bei einer Maximalhöhe von 2016 Euro.

Positiv getestete und erkrankte Ungeimpfte erhalten in Quarantäne Lohnfortzahlung

Wer wegen eines positiven Testergebnisses bei sich selbst oder einer akuten Covid-Erkrankung als Infizierter in Quarantäne muss, erhält auch als Ungeimpfter weiterhin Lohnfortzahlung. Hierfür gilt die reguläre Handhabung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung. Eine weitere Ausnahme: Auch wenn im Zeitraum von acht Wochen vor Beginn der Quarantäne keine Impfempfehlung gegeben wurde, besteht generell weiterhin Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch den Arbeitgeber bzw. den Staat.

Medizinische und soziale Bedenken

Die sozialpolitisch umstrittene Maßnahme haben die Gesundheitsminister der Länder mit Ausnahme von Thüringen und Bremen gebilligt, um den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. Damit setzen sie einen entsprechenden Paragrafen im Infektionsschutzgesetz durch, der bislang wegen mangelnden Impfstoffmengen nicht angewendet wurde. Unangetastet vom besagten Paragraf bleiben dabei Beamte. Sie bekommen bei Quarantäne auch weiterhin ihre Bezüge, wenn sie Impfangebote nicht wahrnehmen.  

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ( Entgeltfortzahlung) zählt zu den essenziellen Sozialleistungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Kritisiert wurde das drastische Vorgehen gegen Umgeimpfte im Vorfeld unter anderem durch den DGB. Dessen Vorsitzender Reiner Hoffmann nannte die finanzielle Maßregelung beim Namen: „Impfflicht durch die Hintertür“. Auch der VdK hatte sich gegen den Wegfall der Lohnfortzahlung positioniert, weil dieser sich vor allem gegen ärmere Menschen und gesundheitlich Geschwächte richten würde. Auch aus medizinischer Sicht wurden Zweifel angemeldet, weil Betroffene aus finanzieller Not dazu animiert würden, gegen die Quarantäne zu verstoßen und somit Infektionen Vorschub geleistet würde.

 
 

Quelle: rbb

 

Weiterführende Artikel:
  • Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur mit Booster
    Wer seinen Impfstatus nicht mit einer empfohlenen Booster-Impfung auffrischt läuft Gefahr bei angeordneter Quarantäne seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu verlieren. Darauf weist der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz hin.

 

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