Ab 1. Juni: Arbeitserlaubnis und Krankenkasse für ukrainische Flüchtlinge
Vorzeitiger Zugang zu Sozialleistungen und KrankenversicherungDie Ausnahmeregelung für Ukraine-Flüchtlinge ersetzt die bislang geltende Praxis einer Wartezeit von 18 Monaten vor einer möglichen Anerkennung. Bis einschließlich 31. Mai gelten die von den Sozialbehörden ausgestellten Behandlungsscheine als Voraussetzung für kostenfreie medizinische Versorgung in Deutschland.
In einigen Bundesländern wurden bereits in Kooperation mit ausgewählten Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten anstelle des Behandlungsscheins ausgegeben. Diese waren bislang jedoch nicht automatisch mit einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden. Grundsätzlich haben durch die Regelung nun alle gemeldeten Ukraine-Flüchtlinge ab dem 1. Juni die Möglichkeit, eine (neue) Krankenkasse zu wählen.
Einige Krankenkassen ieten für die Einleitung der Mitgliedschaft bereits einen Antrag in ukrainischer Sprache an. Angemeldete hier lebende Angehörige und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen oder mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Minijob-Verdienstgrenze von 520 Euro können beitragsfrei mitversichert wreden. Dazu ist ein Antrag auf Familienversicherung mit allen Personenangaben zu den Angehörigen auszufüllen und vom antragstellenden Mitglied zu unterschreiben.
Hilfe zum Antrag auf Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse gibt es bei den Jobcentern, in den Gemeinschaftsunterkünften und Beratungsstellen, in den Geschäftsstellen der Krankenkassen oder bei kundenorientierten Branchenportalen wie krankenkasseninfo.de.
>>Заявка на членство в обов'язковому медичному страхуванні >> Antrag auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (IKK gesund plus) |
|
>>Заявка на членство в обов'язковому медичному страхуванні >> Antrag auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (mhPlus ) |
|
>>Заявка на членство в обов'язковому медичному страхуванні >> Antrag auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (KKH) |
|
>>Заявка на членство в обов'язковому медичному страхуванні >> Antrag auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (vivida BKK) |
-
Flucht aus der Ukraine: Was gilt für Arztbesuche und medizinische Versorgung?
Alle Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die aktuell in Deutschland Schutz suchen, haben unabhängig vom Aufenthaltsstatus einen Anspruch auf existenzsichernde Sozialhilfeleistungen inklusive Hilfen für Gesundheit und Pflege. Ab dem 1. Juni 2022 erhalten sie auch eine Gesundheitskarte und können ALG II beantragen bzw. -
Біженці з України: Що стосується лікування у лікаря, ліків та медичного страхування?
Як біженець з України, ви можете отримати безкоштовну медичну допомогу відразу в Німеччині. Це також можливо без німецької медичної страховки.