400 Euro-Job - Krankenversicherung
Leserfrage von Luise G. aus Kassel:
unsere Tochter möchte einen 400 Euro-Job annehmen. Da sie bereits 23 Jahre alt ist, kann sie nun nicht mehr familienkrankenversichert sein. Das heißt, sie musste sich, da sie wieder arbeitslos (ohne Leistungsbezug) ist, freiwillig kankenversichern. Sie zahlt im Monat 144,- Euro. Ist sie bei einem 400 Euro-Job voll krankenversichert? Wenn sie sich nun weiterhin selbst versichern muss, bleibt nicht mehr viel von ihrem verdienten Geld übrig. Kann man, wenn man als 400 € - Jobber nicht krankenversichert ist, eigentlich den Arbeitgeber um eine minimale Erhöhung bitten, um beim Verdienst in die Gleitzone zu kommen? Wieviel müßte der Verdienst steigen, damit sie in diesen "Genuß" kommt? Und wie stehen die Chancen , dass der Arbeitgeber mitmacht?
Antwort:
Arbeitsverhältnisse bis zu einem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 400 Euro im Monat unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sich Minijobber, die wie Ihre Tochter aus der Familienversicherung ausscheiden, sich um Ihren Versicherungsschutz im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung selbst kümmern müssen. Die freiwillige Krankenversicherung erfolgt zum so genannten Hausfrauentarif. Als beitragspflichtige Einnahme wird fiktiv ein Mindestentgelt von derzeit 851,66 Euro angesetzt, auch wenn Ihre Tochter aus dem Minijob niedrigere Einnahmen erzielt. Multipliziert man diese Einnahmen mit dem Beitragssatz von 16,5 Prozent (14,3 % KV + 2,2 % PV) erhält man den von der Barmer ermittelten Beitrag von knapp 144 Euro.
Alternativ kann Ihre Tochter beim Arbeitgeber nachfragen, ob er Sie mit einem Bruttoarbeitsentgelt von beispielsweise 410 Euro im Nonat einstellt (der Verdienst muß 400 Euro übersteigen).
Ihre Tochter wäre nun voll sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV) und muß dafür auch Beiträge i. H. v. ca. 47 Euro zahlen. Sie spart dadurch fast 100 Euro im Monat an Beiträgen ein. Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil von ca. 80 Euro im Monat. Dieser muß aber auch bei einem Minijobber mindestens 28 % des Arbeitsentgelts (28 % von 400 €) als Pauschalbeitrag abführen. Dies entspricht einem Betrag von 112 Euro. Somit würde auch der Arbeitgeber im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 410 Euro ca. 32 Euro im Monat sparen.
Somit wäre eine Festanstellung mit 410 Euro Monatsverdienst jeweils für Ihre Tochter und den Arbeitgeber die günstigere Variante.