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Heilmittel

Physiotherapie - Mehr als Krankengymnastik

veröffentlicht am 04.10.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Physiotherapie als Leistung der KrankenkassenPhysiotherapie als Leistung der Krankenkassen(c) GettyImages / LSOphoto
Bei akuten Rückenschmerzen oder Bewegungsblockaden wird sehr häufuig "Physio" verschrieben. Aber auch in der Unfallrehabilitation, in der Prävention sowie in der Pflege spielt Physiotherapie eine wichtige Rolle. Wieviel und welche Behandlungen können verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt werden?  

2024-10-04T15:34:00+00:00
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Ziel einer physiotherapeutischen Behandlung ist es, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu fördern und geschwächte Muskeln wieder zu stärken. Physiotherapeuten zeigen den Patienten auch, was sie selbst für ihre Gesundheit tun können. Die physiotherapeutische Behandlung ist also nicht auf die Praxis oder das Krankenhaus beschränkt, sondern sollte im besten Fall auch zu Hause selbständig weitergeführt werden.

Behandlungsformen und Anwendungsfelder  

Patienten profitieren von der Physiotherapie bei akuten oder chronischen Beschwerden. Sie wird aber auch zur Prävention oder zur Rehabilitation nach Verletzungen, Operationen oder Erkrankungen eingesetzt. Die Hauptfelder physiotherapeutischer Anwendungen sind aktive Bewegungsübungen, oft als Krankengymnastik bezeichnet, geführte (passive) Bewegungen und Druck, einschließlich therapeutischer Massagen oder Handgriffe sowie Behandlungen mit elektrischen Reizen, Ultraschall oder Kälte und Wärme.

Welche Behandlung genau in Frage kommt, hängt unter anderem von der Erkrankung oder den Beschwerden ab, aber auch davon, ob es sich um akute oder länger bestehende Schmerzen handelt. Auch persönliche Vorlieben oder die körperliche Verfassung spielen eine Rolle. Eine physiotherapeutische Behandlung wird beispielsweise verschreiben bei:

  • Rheuma
  • Rückenschmerzen
  • nach Unfällen / OP
  • Beschwerden durch Verletzungen oder Verschleiß von Gelenken, Sehnen und Muskeln
  • Beckenbodenproblemen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose
  • Entwicklungsverzögerungen bei Kindern

Aktive Therapie und passive Behandlungen

Hauptbestandteil der physiotherapeutischen Behandlung ist die aktive Bewegungstherapie, umgangssprachlich auch Krankengymnastik genannt. Dabei handelt es sich um Übungen zur Verbesserung der Koordination, Beweglichkeit und Muskelkraft, die der Patient unter Anleitung des Physiotherapeuten selbst durchführt. Die Physiotherapiesitzungen dienen ​dem Erlernen der Übungen. Damit sie ihre Wirkung entfalten können, müssen sie anschließend selbstständig und regelmäßig zu Hause wiederholt werden. Durch die Physiotherapie kann auch die Bewegung im Alltag gesteigert werden. In manchen Fällen werden auch passive Bewegungsübungen eingesetzt. Dabei bewegt der Therapeut die Gliedmaßen des Patienten. So kann die Beweglichkeit von steifen oder blockierten Gelenken verbessert werden. Diese Bewegungsübungen können auch auf aktive Übungen vorbereiten, wenn zum Beispiel ein Arm oder ein Bein noch nicht belastet werden darf. Neben Massagen, Krankengymnastik oder anderen Handgriffen zur Lockerung von Bindegewebe und Muskulatur gibt es in der Physiotherapie noch weitere Behandlungsmethoden, die zusammenfassend als physikalische Therapien bezeichnet werden. Die verschiedenen Behandlungen können auch miteinander kombiniert werden.

Physikalische Therapien

- Elektrotherapie

- die Lymphdrainage, bei der Gewebsflüssigkeit durch Massage abgeführt wird

- Wärmebehandlungen, zum Beispiel mit Fango, Bädern, Ultraschall oder
Wärmelampen

- Kältebehandlungen, zum Beispiel mit Kaltluft oder Kühlpackungen.

Verordnung und Rezeptfristen

Physiotherapeuten dürfen keine Diagnosen stellen. Für eine ambulante Behandlung in einer Physiotherapiepraxis benötigen Patienten eine ärztliche Verordnung. Eine Verordnung umfasst in der Regel sechs Einheiten zu je 15 bis 20 Minuten. Die Termine werden je nach ärztlicher Verordnung ein- bis dreimal pro Woche angeboten. Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum begonnen werden, sonst ist die Verordnung ungültig. Bei dringendem Behandlungsbedarf verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. Dies wird vom ausstellenden Arzt auf dem Rezept vermerkt. Die Verordnung verliert auch ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung ohne Grund länger als 14 Tage unterbrochen wird.

Muss man einen Eigenanteil leisten?

Bei den oben genannten Erkrankungen wird die verordnete Physiotherapie in der Regel bis auf die Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Pro Verordnung müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von zehn Euro sowie zehn Prozent der Behandlungskosten selbst tragen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Preise für die einzelnen Behandlungen sind unterschiedlich. Erfolgt die physiotherapeutische Behandlung im Rahmen einer Rehabilitation, übernehmen entweder die Unfallkassen oder die Rentenversicherung die Kosten.


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