Fissurenversiegelung - Langfristiger Schutz vor Karies
Zu den Mundregionen, die am schwierigsten bei der Zahnreinigung zu erreichen sind, gehören die kleinen und großen Backenzähne (Prämolaren und Molaren). Gerade bei Kindern lagern sich in diesen Bereichen besonders häufig zuckerhaltige Nahrungsreste an, in deren saurem Mileu sich dann bis zu 700 Bakterienarten tummeln - mit Karies als Folge. Wirksamen Langzeitschutz bietet eine so genannte Fissurenversiegelung vom Zahnarzt.
Das passiert bei einer Fissurenversiegelung
Am Anfang jeder Zahnversiegelung steht eine Grunduntersuchung durch den behandelnden Zahnmediziner. Im Anschluss werden die Zähne gereinigt und mit Phosphorsäure angeätzt. Anschließend wird der zu versiegelnde Zahn getrocknet. Bei der eigentlichen Versiegelung werden die Zahnfurchen und -rillen mit einem speziellen Versiegelungsmaterial aus dünnflüssigem Kunststoff ausgekleidet. Dieser fließt in die Vertiefungen ( Fissuren) oder verteilt sich auf der Zahnoberfläche. Der Kunststoff härtet entweder von selbst oder mit Hilfe von speziellem Licht aus. Anschließend wird der Zahn poliert und ein schmelzhärtendes Fluoridgel aufgetragen. Insgesamt dauert eine Fissurenversiegelung bis zu zwanzig Minuten. Der Schutz hält dann etwa fünf bis sieben Jahre. Wichtig ist, dass die Zähne versiegelt werden, wenn sie noch gesund sind. Sonst können die Bakterien unter der Versiegelung weiter ihr Unwesen treiben. Und: Zähneputzen bleibt Pflicht! Bei Kindern kann die Versiegelung erfolgen, wenn die ersten Backenzähne des bleibenden Gebisses durchbrechen. Die Kinder sind dann etwa neun Jahre alt.
Risiken durch Zahnversiegelung
Zu den möglichen Risiken einer Fissurenversiegelung gehören unentdeckte Kariesherde, die sich unter der Versiegelungsschicht dann weiter ausbreiten und den Zahnschmelz angreifen können. Bevor eine Versiegelung durchgeführt wird, ist es daher besonders wichtig, dass die behandelnden Zahnärzte zuvor alle bestehenden Karies entfernen und neutralisieren. Auch wenn bei der Versieglung unsauber gearbeitet wird, etwa Lufteinschlüsse oder sich Spalten in der Versiegelung befinden bzw. die Versiegelung die Fissuren nicht vollständig abdeckt, kann Karies weiter begünstigt werden. Die Zahnversiegelung sollte daher alle vier bis sechs Monate kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden.
In seltenen Fällen kann der bei der Zahnversiegelung eingesetzte Kunststoff allergische Wirkungen auslösen.
Wann bezahlt die Krankenkasse Fissurenversiegelung?
Die Versiegelung der ersten bleibenden Backenzähne ist seit 1993 eine Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen und damit für die Eltern kostenlos. Theoretisch ist auch eine Versiegelung der Schneide- und Eckzähne möglich, wenn diese auf der Rückseite sehr tiefe Einkerbungen aufweisen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen hier jedoch die Kosten von circa 30 Euro pro Zahn selbst tragen.
Bei Kindern und Jugendlichen wird Fissurenversiegelung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige Kassen bezahlen die Zahnversiegelung auch danach.
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