Fissurenversiegelung - Langfristiger Schutz vor Karies
Zu den Mundregionen, die am schwierigsten bei der Zahnreinigung zu erreichen sind, gehören die kleinen und großen Backenzähne (Prämolaren und Molaren). Gerade bei Kindern lagern sich in diesen Bereichen besonders häufig zuckerhaltige Nahrungsreste an, in deren saurem Mileu sich dann bis zu 700 Bakterienarten tummeln - mit Karies als Folge. Wirksamen Langzeitschutz bietet eine so genannte Fissurenversiegelung vom Zahnarzt.
Das passiert bei einer Fissurenversiegelung
Kariesprophylaxe bei Kindern(c) Canva.com
Risiken durch Zahnversiegelung
Zu den möglichen Risiken einer Fissurenversiegelung gehören unentdeckte Kariesherde, die sich unter der Versiegelungsschicht dann weiter ausbreiten und den Zahnschmelz angreifen können. Bevor eine Versiegelung durchgeführt wird, ist es daher besonders wichtig, dass die behandelnden Zahnärzte zuvor alle bestehenden Karies entfernen und neutralisieren. Auch wenn bei der Versieglung unsauber gearbeitet wird, etwa Lufteinschlüsse oder sich Spalten in der Versiegelung befinden bzw. die Versiegelung die Fissuren nicht vollständig abdeckt, kann Karies weiter begünstigt werden. Die Zahnversiegelung sollte daher alle vier bis sechs Monate kontrolliert und gegebenenfalls erneuert werden.
In seltenen Fällen kann der bei der Zahnversiegelung eingesetzte Kunststoff allergische Wirkungen auslösen.
Wann bezahlt die Krankenkasse Fissurenversiegelung?
Die Versiegelung der ersten bleibenden Backenzähne ist seit 1993 eine Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen und damit für die Eltern kostenlos. Theoretisch ist auch eine Versiegelung der Schneide- und Eckzähne möglich, wenn diese auf der Rückseite sehr tiefe Einkerbungen aufweisen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen hier jedoch die Kosten von circa 30 Euro pro Zahn selbst tragen.
Bei Kindern und Jugendlichen wird Fissurenversiegelung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Einige Kassen bezahlen die Zahnversiegelung auch danach.