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Arzt & Patient

Kliniksuche leicht gemacht - Wie finde ich als Kassenpatient die beste Behandlung?

veröffentlicht am 09.02.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kliniksuche Kliniksuche
Die Suche nach einer geeigneten Klinik kann für Patienten eine Herausforderung sein. Die geeignete Wahl hängt nicht nur von Art und Schwere der Erkrankung, sondern auch vom Wohnort und der Krankenversicherung ab. Hilfe bei der Suche gibt es im Internet.

2024-02-09T13:31:00+00:00
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Versicherte haben die Wahl

Die Kliniklandschaft ist medizinisch vielfältig: Neben allgemeinen Krankenhäusern existieren spezialisierte Fachkliniken wie zum Beispiel Krebszentren, MVZ und OP-Zentren, Reha-Kliniken, psychiatrische Kliniken oder Entzugseinrichtungen.

Gesetzlich Krankenversicherte können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Krankenhaus sie aufsuchen möchten. Der behandelnde Arzt gibt auf dem Einweisungsschein zwar ein oder mehrere Krankenhäuser in der Nähe an, diese Empfehlungen sind jedoch nicht verbindlich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist lediglich, dass das Krankenhaus zugelassen ist und zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung ein Versorgungs- oder Belegungsplan besteht. Das sind laut Bundesgesundheitsministerium alle Kliniken, die im Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgeführt sind, alle Hochschulkliniken und alle Häuser, mit denen die Krankenkassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Qualifizierte Kliniksuche im Netz

Wer sich gründlich und überregional nach einem geeigneten Krankenhaus für eine bestimmte geplante stationäre Behandlung umsieht, kann dabei auf verschiedene Angebote und Services im Internet zurückgreifen.

AOK-Gesundheitsnavigator

Der AOK-Gesundheitsnavigator bietet den Suchenden Informationen und Details zu Krankenhäusern. In der Suchleiste können Patienten den Behandlungsgrund und die Postleitzahl eingeben. Zusätzlich wird das Datum der letzten Aktualisierung angezeigt, sodass auf einen Blick erkennbar ist, ob die Daten noch aktuell sind.

AOK Gesundheitsnavigator AOK GesundheitsnavigatorAOKGesundheitsnavigator

Die AOK bezieht ihre Informationen aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die diese jährlich nach bestimmten inhaltlichen und strukturellen Vorgaben erstellen müssen. Diese müssen die Krankenhäuser dann unverändert veröffentlichen. Die Informationen beziehen sich auf das Jahr vor der Veröffentlichung und bilden die Versorgungssituation möglicherweise nicht vollständig ab. Die einzelnen Informationen werden im Krankenhausprofil aufbereitet, dazu gehören zum Beispiel die Zahl der Behandlungsfälle sowie die Bettenzahl. Da die Qualitätsberichte mit einer zeitlichen Verzögerung vorliegen, können die Krankenhäuser im Gesundheitsnavigator bestimmte Details, wie beispielsweise das Ernährungsangebot, aktualisieren.

TK - Klinikführer 

TK Klinikfinder TK KlinikfinderTK
Auch der TK-Klinikführer der Techniker Krankenkasse unter ist eine gute Anlaufstelle. Er basiert auf einem ähnlichen Prinzip wie der AOK-Gesundheitsnavigator. Auch die TK bezieht ihre Informationen aus den jährlich erscheinenden Qualitätsberichten. Suchende haben auch hier die Möglichkeit, bestimmte Filter zu setzen, zum Beispiel nach medizinischer Ausstattung, Therapieform oder Personal. Wer sich auf einen bevorstehenden Krankenhausaufenthalt vorbereiten möchte, kann sich hier außerdem eine Checkliste herunterladen, um alle Informationen zu erhalten, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten.

Kliniksuche des BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ebenfalls einen Service an, der die Suche nach einer geeigneten Klinik erleichtern soll. Dieser Suchdienst basiert auf dem Krankenhausverzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschat und ist zu finden  unter https://gesund.bund.de/service/krankenhaussuche ​

Qualifizierte Kliniksuche im Netz
Hier werden Patientinnen und Patienten fündig:
 










Sich selbst einweisen

Die Einweisung in ein Krankenhaus erfolgt in der Regel aufgrund einer ärztlichen Verordnung in Form eines Einweisungsscheins, den die Patienten von ihrem Hausarzt erhalten. Aber auch außerhalb von Notfällen haben Betroffene, die sich selbst einweisen lassen, Anspruch auf eine Kostenübernahme des Krankenhausaufenthaltes durch die Krankenkasse, zum Beispiel bei akuter Symptomatik. Es kann jedoch vorkommen, dass die Krankenkasse im Nachhinein feststellt, dass die Behandlung auch ambulant hätte erfolgen können, sodass der Patient die Kosten selbst tragen muss. Ein Einweisungsschein kann in diesem Fall zwar nachgereicht werden. Stellt der konsultierte Arzt diesen jedoch nicht aus, muss der Patient in diesem Fall die Kosten übernehmen.

Kostenerstattung für Privatkliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Patienten, die eine Behandlung in einer Privatklinik vorziehen, nur die Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären. Die Differenzkosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.

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