Kliniksuche leicht gemacht - Wie finde ich als Kassenpatient die beste Behandlung?
Versicherte haben die Wahl
Die Kliniklandschaft ist medizinisch vielfältig: Neben allgemeinen Krankenhäusern existieren spezialisierte Fachkliniken wie zum Beispiel Krebszentren, MVZ und OP-Zentren, Reha-Kliniken, psychiatrische Kliniken oder Entzugseinrichtungen.
Gesetzlich Krankenversicherte können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Krankenhaus sie aufsuchen möchten. Der behandelnde Arzt gibt auf dem Einweisungsschein zwar ein oder mehrere Krankenhäuser in der Nähe an, diese Empfehlungen sind jedoch nicht verbindlich. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist lediglich, dass das Krankenhaus zugelassen ist und zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung ein Versorgungs- oder Belegungsplan besteht. Das sind laut Bundesgesundheitsministerium alle Kliniken, die im Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgeführt sind, alle Hochschulkliniken und alle Häuser, mit denen die Krankenkassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.
Qualifizierte Kliniksuche im Netz
Wer sich gründlich und überregional nach einem geeigneten Krankenhaus für eine bestimmte geplante stationäre Behandlung umsieht, kann dabei auf verschiedene Angebote und Services im Internet zurückgreifen.
AOK-Gesundheitsnavigator
Der AOK-Gesundheitsnavigator bietet den Suchenden Informationen und Details zu Krankenhäusern. In der Suchleiste können Patienten den Behandlungsgrund und die Postleitzahl eingeben. Zusätzlich wird das Datum der letzten Aktualisierung angezeigt, sodass auf einen Blick erkennbar ist, ob die Daten noch aktuell sind.
AOK GesundheitsnavigatorAOKGesundheitsnavigator
Die AOK bezieht ihre Informationen aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die diese jährlich nach bestimmten inhaltlichen und strukturellen Vorgaben erstellen müssen. Diese müssen die Krankenhäuser dann unverändert veröffentlichen. Die Informationen beziehen sich auf das Jahr vor der Veröffentlichung und bilden die Versorgungssituation möglicherweise nicht vollständig ab. Die einzelnen Informationen werden im Krankenhausprofil aufbereitet, dazu gehören zum Beispiel die Zahl der Behandlungsfälle sowie die Bettenzahl. Da die Qualitätsberichte mit einer zeitlichen Verzögerung vorliegen, können die Krankenhäuser im Gesundheitsnavigator bestimmte Details, wie beispielsweise das Ernährungsangebot, aktualisieren.
TK - Klinikführer
TK KlinikfinderTK
Kliniksuche des BMG
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ebenfalls einen Service an, der die Suche nach einer geeigneten Klinik erleichtern soll. Dieser Suchdienst basiert auf dem Krankenhausverzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschat und ist zu finden unter https://gesund.bund.de/service/krankenhaussuche
Hier werden Patientinnen und Patienten fündig:
Sich selbst einweisen
Die Einweisung in ein Krankenhaus erfolgt in der Regel aufgrund einer ärztlichen Verordnung in Form eines Einweisungsscheins, den die Patienten von ihrem Hausarzt erhalten. Aber auch außerhalb von Notfällen haben Betroffene, die sich selbst einweisen lassen, Anspruch auf eine Kostenübernahme des Krankenhausaufenthaltes durch die Krankenkasse, zum Beispiel bei akuter Symptomatik. Es kann jedoch vorkommen, dass die Krankenkasse im Nachhinein feststellt, dass die Behandlung auch ambulant hätte erfolgen können, sodass der Patient die Kosten selbst tragen muss. Ein Einweisungsschein kann in diesem Fall zwar nachgereicht werden. Stellt der konsultierte Arzt diesen jedoch nicht aus, muss der Patient in diesem Fall die Kosten übernehmen.
Kostenerstattung für Privatkliniken
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Patienten, die eine Behandlung in einer Privatklinik vorziehen, nur die Kosten, die auch bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären. Die Differenzkosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.