Schwerbehindertenausweis: Anspruch, Merkzeichen, Gültigkeit und Antragstellung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Außerdem sind der Grad der Behinderung (GdB), die Gültigkeitsdauer und eventuelle Merkzeichen vermerkt. Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich zum Beispiel gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern als schwerbehindert ausweisen. Dies ist unter anderem notwendig, um gesetzlich festgelegte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Merkzeichen im Scherbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist grundsätzlich grün. Er hat einen orangefarbenen Flächenaufdruck, wenn eines der Merkzeichen
- „G“ (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, sowie eine erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung),
- „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung),
- „H“ (hilflos),
- „BI“ (blind oder hochgradig sehbehindert),
- „TBI“ (taubblind),
- „B“ (ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig)
- oder „GI“ (gehörlos oder mit schwerer Sprachstörung verbundene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit)
festgestellt wurde. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) festgelegt.
Anspruch und Gültigkeitsdauer
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Außerdem muss der Ausweisinhaber in Deutschland wohnen, arbeiten oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Wer einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, also einen GdB von mindestens 30, aber weniger als 50 hat, hat keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt maximal fünf Jahre. Eine unbefristete Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Änderung des GdB nicht zu erwarten ist. Außerdem sollte man sich etwa drei Monate vor Ablauf des befristeten Schwerbehindertenausweises um eine Verlängerung kümmern. Tritt eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes ein, ist der Inhaber verpflichtet, dies dem Versorgungsamt mitzuteilen. Der Grad der Behinderung kann dann angepasst und die Merkzeichen gegebenenfalls neu festgestellt werden.
Wo einen Antrag stellen?
Der Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung ist beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde unter Verwendung eines Antragsformulars zu stellen. Die Adresse kann beim jeweiligen Bürgeramt erfragt werden. In den meisten Bundesländern ist dies inzwischen auch online möglich. Im Antrag müssen neben den persönlichen Daten auch Krankheiten, Behinderungen und ärztliche Behandlungen, Reha- und Krankenhausaufenthalte angegeben werden. Die Bearbeitungsdauer kann nicht konkret angegeben werden, liegt aber in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Wenn der Antragsteller hierfür Hilfe benötigt, unterstützt zum Beispiel der Sozialverband VdK seine Mitglieder. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid handelt.
Vorteile des Ausweises
Menschen mit Behinderungen haben im Alltag oft größere Kosten. Sie haben zum Beispiel höhere Ausgaben für Medikamente, Pflege oder unter Umständen für ein barrierefreies Auto. Um diese Nachteile zu kompensieren, gibt es sogenannte Nachteilsausgleiche. Der Schwerbehindertenausweis ist die offizielle Anerkennung der Schwerbehinderung. Diese bietet unter anderem folgende Vorteile:
- Besonderer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Verbilligte Eintrittskarten für Museen, Theater oder Kino
- Vergünstigte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr (für die freie Fahrt in Bussen und Bahnen ist allerdings ein Beiblatt mit Wertmarke erforderlich. Diese kostet für ein Jahr ca. 91 Euro. Betroffene mit den Merkzeichen „H“, „G“, „GI“, „aG“ oder „BI“ und Bezieher von Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos.)
- Vorzeitige Altersrente
- Zusatzurlaub
- Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Übrigens: Mit einem Schwerbehindertenausweis darf man nicht einfach so auf einem Behindertenparkplatz parken. Hierfür ist ein spezieller Parkausweis erforderlich.
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