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Mutter & Kind

Baby-Bonus: Begrüßungsgeld von der Krankenkasse

veröffentlicht am 06.10.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Babybonus von der KrankenkasseBabybonus von der Krankenkasse(c) Canva.com
Wer in Deutschland ein Kind zur Welt bringt, wird durch Sozialleistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder die neue Kindergrundsicherung unterstützt. Auch der Babybonus, den manche Krankenkassen oder Kommunen an frischgebackene Eltern zahlen, hilft bei der Bewältigung der neuen finanziellen Belastungen.

2023-10-06T14:43:00+00:00
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Allein in Deutschland gilt jedes fünfte Kind als arm. Die regierende Ampel-Koalition will deshalb nicht nur die Armutsrisiken von Kindern verringern, sondern gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen schaffen. Die Kindergrundsicherung soll deshalb eine zentrale Leistung für alle Kinder sein. Auch der Babybonus, den einige Krankenkassen und Kommunen an frischgebackene Eltern zahlen, unterstützt Familien bei der Bewältigung der neuen finanziellen Belastungen.

Babybonus von der Krankenkasse

Babyglück und Finanzen Babyglück und Finanzen(c) Canva.com
Es gibt kein Gesetz, das einen Babybonus vorschreibt. Daher sind die Höhe und auch die Art des Bonus von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Der Babybonus in Form einer Begrüßungsprämie dient als Aufmerksamkeit nach der Geburt und soll die Eltern motivieren, alle notwendigen Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Auszahlung des Babybonus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss das Kind bei der jeweiligen Krankenkasse familienversichert sein.

Außerdem müssen Nachweise über medizinische Maßnahmen während der Schwangerschaft vorgelegt werden. Dabei kann es sich entweder um den Nachweis der Früherkennungsuntersuchungen, der Vorsorgeuntersuchungen oder der Grundimmunisierung handeln. Die Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen stellen gleichzeitig sicher, dass das Kind im Krankheitsfall rechtzeitig behandelt werden kann. Bei einigen Krankenkassen genügt der Mutterpass, andere bieten ein eigenes Bonusheft an.

>> Welche Krankenkassen zahlen einen Baby-Bonus?

Details zum Babybonus

Die Zeitspanne, in welcher der Babybonus ausgezahlt wird, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Bei einigen Krankenkassen kann er sogar bis zum Beginn des 16. Lebensmonats beantragt werden. Auch muss der Bonus nicht unbedingt als Geldwert gezahlt, sondern kann in Extra-Gesundheitsleistungen umgewandelt werden. Dazu zählen etwa:

  • Ersttrimesterscreening
  • Nackenfaltenmessung
  • Baby-/Kleinkindschwimmen
  • Antikörpermessung auf Windpocken und Ringelröteln
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung für Mutter und Kind

Einige Krankenkassen geben auch einen Geldwert als Rahmen vor, innerhalb dessen sie frischgebackene Eltern insgesamt bezuschussen. Andere Krankenkassen wiederum zahlen zum Beispiel einen Zuschuss für die erste und jede weitere Impfung.

Der Babybonus beträgt in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Die Auszahlung muss nicht in bar erfolgen, sondern wird in der Regel überwiesen. Es kann auch vorkommen, dass die Krankenkasse den Familien keine Geldprämie, sondern eine Sachprämie überreicht.

Auch Kommunen zahlen Babygeld

Baby & Bonus  Baby & Bonus(c) Canva.com
Nicht nur manche Krankenkassen zahlen Eltern eine Babyprämie als Begrüßungsgeld für den Nachwuchs aus. Es gibt mittlerweile auch einige  Kommunen, die sich zu so einer Fördermaßnahme entschlossen haben. Besonders verbreitet ist es in strukturschwachen Regionen wie in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch eine einkommensstarke prosperierende Kommune wie Grünwald bei München lockt mit "Babygeld"  junge Familien an. Die Auszahlung reicht von Einmalzahlungen zwischen 50 und 1000 Euro bis hin zu monatlichen Geldzahlungen.

Manche Gemeinden stellen aber auch Bedingungen an die Familien: So müssen in Dümmer bei Schwerin die Mütter mindestens ein Jahr in der Gemeinde gewohnt haben. Ziel der Kommunen ist es, den Wegzug junger Eltern zu verhindern. Mitunter gibt es auch Kritik am Begrüßungsgeld: Viele finanzschwache Gemeinden können es sich schlicht nicht leisten. Einige Bürgermeister laden die jungen Eltern deshalb einmal im Jahr zum Frühstück ein oder verschenken kleine Geschenke wie Strampler oder Windelpakete.

Weiterführende Artikel:
  • Krankenkassen bezahlen Impfung gegen Keuchhusten für Schwangere und deren Umfeld
    Die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für eine Keuchusten-Impfung bei Schwangeren und weiteren Personen im nahen persönlichen Umfeld übernehmen. Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) die Impfung empfohlen hat, wurde die Schutzimpfungs-Richtlinie vom G-BA am 14. Mai entsprechend angepasst.
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  • Elternzeit und Elterngeld
    Der gesetzliche Mutterschutz für Arbeitnehmer endet schon wenige Wochen nach der Geburt. Wer im Anschluss eine längere Auszeit vom Job nehmen möchte, hat die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen. In dieser Zeitspanne ersetzt das Elterngeld das Arbeitseinkommen.
  • Das Bonusheft beim Zahnarzt
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