Ernährungsberatung - wann sie sinnvoll ist und wer die Kosten trägt
Ernährungsberatung vs. Ernährungstherapie
Eine Ernährungsberatung ist eine präventive Maßnahme und richtet sich an gesunde Menschen. Sie dient also der Vorbeugung von Gesundheitsproblemen durch Gewichtszunahme oder falsche Ernährung. Bei einer Ernährungstherapie hingegen handelt es sich um eine Heilbehandlung, die nach ärztlicher Verordnung erfolgt. Eine Ernährungstherapie kann beispielsweise bei krankhaftem Übergewicht (Adipositas) oder Allergien verschrieben werden. Sinnvoll ist sie nicht nur bei auftretenden äußeren Erkrankungen, sondern auch bei Problemen mit Essstörungen oder starkem Übergewicht. Bei einem 1:1 Coaching lassen sich nachteilige Handlungsmuster umstrukturieren, um langfristig gesünder zu leben.
Ablauf einer Ernährungsberatung
Wer an einer ernährungsbedingten Erkrankung leidet, kann sich in der Hausarztpraxis eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder eine ärztliche Verodnung für eine Ernährungsberatung ausstellen lassen. Sie enthält unter anderem Diagnosen und Informationen, die für die anschließende Beratung wichtig sind. Anschließend besteht die Möglichkeit, sich beispielsweise auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (dge) nach einem qualifizierten Berater in der Region umzuschauen. Empfehlungen für einen Anbieter von Ernährungstherapie können auch die Ärzte aussprechen, welche die Therapie verordnen.
Ernährungstherapie und Krankenkassen(c) getty Images / RossHelen
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Eine Ernährungsberatung kostet in der Regel zwischen 50 und 120 Euro pro Stunde, wobei das Erstgespräch kostenintensiver anzusetzen ist. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der entstehenden Kosten, allerdings ist der jeweilige Zuschuss von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Während manche gesetzlichen Kassen den Zuschuss mit 75 Euro ansetzen, liegt er bei anderen nur bei 45 Euro. Nehmen Sie die Ernährungsberatung beim spezialisierten Anbieter Oviva in Anspruch, haben Sie keinen Eigenanteil mehr zu zahlen, wiel die Kassen hierfür sogar den gesamten Betrag übernehmen.
Um eine Erstattung der Kosten zu beantragen, müssen ein Kostenvoranschlag und der ärztliche Notwendigkeitsbescheid eingereicht werden. In den meisten Fällen reicht auch eine Verordnung vom Hausarzt, solange der Grund der Überweisung zur Ernährungstherapie angegeben ist. Erfolgt die Beratung ohne ärztliches Anraten, so muss die Kostenübernahme frühzeitig mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
- Bis zu 80 Prozent oder mehr der Kosten werden durch gesetzliche Krankenkassen rückerstattet?
(Achtung: nur staatlich anerkannte Ernährungsberater werden bezuschusst) - Eine Ernährungsberatung ist nicht nur bei Adipositas, sondern auch bei anderen Erkrankungen wie beispielsweise Hauterkrankungen sinnvoll?
- Good to know: eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung lässt sich durch die Hausarztpraxis ausstellen?