Schluss mit Brille: Übernimmt die Krankenkasse Augenlaser-Behandlungen?
LASIK und andere Methoden für Augenlasern bei SehschwächeWarum die Augenlasern?
Gute Gründe für eine Laserbehandlung (Lasik) der Augen gibt es abgesehen von den handfesten Problemen im Alltag noch weitere. Denn Brillen oder Kontaktlinsen können Fehlsichtigkeit zwar ausgleichen, beheben tun sie die Grundproblematik jedoch nicht. Durch das Augenlasern können auch Aspekte von Fehlsichtigkeit verbessert werden, die über Unschärfe hinausgehen – wie etwa die Farbintensität oder die Kontrastwahrnehmung. Behandelbar sind auch so genannte ,,Aberrationen höherer Ordnung‘‘. Hierzu zählen Wahrnehmungsfehler im Auge wie etwa die umgangssprachliche Nachtblindheit, ein zusätzlicher Lichtschein um Lichtquellen wie etwa Ampeln oder unscharfe und gedoppelte Bilder. Diese Fehlwahrnehmungen können durch herkömmliche Sehhilfen nicht behoben werden sondern nur durch einen Eingriff per Laser. Eine Behandlung der Augen per Laser kann also viel tiefgreifendere Verbesserungen für das Sehvermögen ermöglichen als das beheben der Sehschwäche und den bequemen Verzicht auf Sehhilfen, wie Brille oder Kontaktlinsen.
Welche Augenlaser-Behandlungen gibt es?
Untersuchung der Hornhaut des Auges(c) Getty Images / peakSTOCK
Kosten und Kostenübernahme für LASIK
Die Gretchenfrage ist natürlich jene nach den Kosten der Operation. Diese liegen je nach Behandlungsmethode bei mindestens 1000 Euro pro Auge. Bei manchen Verfahren sind bis zu 2500 Euro pro Auge zu bezahlen. Trotz Verlangen nach dem optimalen Sehvermögen können diese Kosten leicht abschreckend wirken. Da wäre es hilfreich, wenn die eigene Krankenkasse die Gesamtkosten oder zumindest einen Teil übernehmen würde. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Gute Nachrichten gibt es hier für Privatversicherte: Manche privaten Krankenversicherungen übernehmen anfallende Kosten von Laserbehandlungen tatsächlich ganz oder teilweise. Die genauen Konditionen und auch die Art der Behandlung kann variieren, am häufigsten ist die einfache LASIK-Behandlung inkludiert. Aber auch private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten, aber auch hier kommt es jedoch auf die Vertragskonditionen der Krankenkassen an.
Schlechter sieht es für die gesetzlich Krankenversicherten aus. Hier werden die Kosten einer Augenlaser-Operation in der Regel von ihrer Krankenkasse nicht übernommen, da es sich bei dem Verfahren per Definition generell nicht um eine medizinisch notwendige Prozedur handelt. Fehlsichtigkeit ist leider keine Krankheit, deshalb kann der Patient höchstens auf eine Teilkostenerstattung hoffen.
Urteil im Bereich Krankenversicherung(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Finanzierung ohne Kostenübernahme
Die Kosten für Augenlasern sind für den Patienten nicht unbeträchtlich und mitunter schwerlich direkt aufzubringen. Dahingehend bieten viele Kliniken und Laserzentren unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an, hauptsächlich die Ratenzahlung über individuelle oder pauschale Raten. In der Regel können die Beträge über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren abbezahlt werden.
Eine kurzfristige Finanzierung kann hier mit einem geringen Zinssatz oder sogar ohne Zinsen erfolgen, während mit längerer Rückzahldauer die Zinsen steigen. Die finanzielle Belastung des Patienten kann zudem etwas abgemildert werden, da eine Augenlaserbehandlung als Heilbehandlung von Fehlsichtigkeit von der Steuer abgesetzt werden kann. Alternativ gibt es auch aus dem Ausland häufig signifikant billigere Angebote, hierbei muss aber zu intensiver Recherche und Qualitätskontrolle geraten werden.