Schluss mit Brille: Übernimmt die Krankenkasse Augenlaser-Behandlungen?
LASIK und andere Methoden für Augenlasern bei SehschwächeWarum die Augenlasern?
Gute Gründe für eine Laserbehandlung (Lasik) der Augen gibt es abgesehen von den handfesten Problemen im Alltag noch weitere. Denn Brillen oder Kontaktlinsen können Fehlsichtigkeit zwar ausgleichen, beheben tun sie die Grundproblematik jedoch nicht. Durch das Augenlasern können auch Aspekte von Fehlsichtigkeit verbessert werden, die über Unschärfe hinausgehen – wie etwa die Farbintensität oder die Kontrastwahrnehmung. Behandelbar sind auch so genannte ,,Aberrationen höherer Ordnung‘‘. Hierzu zählen Wahrnehmungsfehler im Auge wie etwa die umgangssprachliche Nachtblindheit, ein zusätzlicher Lichtschein um Lichtquellen wie etwa Ampeln oder unscharfe und gedoppelte Bilder. Diese Fehlwahrnehmungen können durch herkömmliche Sehhilfen nicht behoben werden sondern nur durch einen Eingriff per Laser. Eine Behandlung der Augen per Laser kann also viel tiefgreifendere Verbesserungen für das Sehvermögen ermöglichen als das beheben der Sehschwäche und den bequemen Verzicht auf Sehhilfen, wie Brille oder Kontaktlinsen.
Welche Augenlaser-Behandlungen gibt es?
Nicht jede Laserbehandlung am Auge ist gleich oder kostet gleich viel. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe an Methoden, darunter vielbewährte klassische als auch allerneueste Verfahren. Die am häufigsten angewandte Operation ist LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis). Dieser Eingriff findet seit mehr als 30 Jahren Anwendung bei Fehlsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. Wer für diese Behandlungsmethode nicht geeignet ist, etwa durch sehr dünne Hornhaut oder bei geringer Fehlsichtigkeit (also mit geringen Ausschlägen der Dioptrien), kann mit LASEK oder PRK (photorefraktive Keratektomie) behandelt werden. Beide Verfahren werden angewendet um Fehlsichtigkeiten zu korrigieren. Die Operationen unterscheiden sich jedoch voneinander im medizinischen Umgang mit der Hornhaut des Patienten. Für die Behandlung von optischen Aberrationen wird auf Wellenfront-LASIK zurückgegriffen, eine genauere und kostspieligere Variante der üblichen LASIK-Behandlung.
Kosten und Kostenübernahme für LASIK
Die Gretchenfrage ist natürlich jene nach den Kosten der Operation. Diese liegen je nach Behandlungsmethode bei mindestens 1000 Euro pro Auge. Bei manchen Verfahren sind bis zu 2500 Euro pro Auge zu bezahlen. Trotz Verlangen nach dem optimalen Sehvermögen können diese Kosten leicht abschreckend wirken. Da wäre es hilfreich, wenn die eigene Krankenkasse die Gesamtkosten oder zumindest einen Teil übernehmen würde. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Gute Nachrichten gibt es hier für Privatversicherte: Manche privaten Krankenversicherungen übernehmen anfallende Kosten von Laserbehandlungen tatsächlich ganz oder teilweise. Die genauen Konditionen und auch die Art der Behandlung kann variieren, am häufigsten ist die einfache LASIK-Behandlung inkludiert. Aber auch private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten, aber auch hier kommt es jedoch auf die Vertragskonditionen der Krankenkassen an.
Schlechter sieht es für die gesetzlich Krankenversicherten aus. Hier werden die Kosten einer Augenlaser-Operation in der Regel von ihrer Krankenkasse nicht übernommen, da es sich bei dem Verfahren per Definition generell nicht um eine medizinisch notwendige Prozedur handelt. Fehlsichtigkeit ist leider keine Krankheit, deshalb kann der Patient höchstens auf eine Teilkostenerstattung hoffen.
Gerade jedoch im Hinblick auf die medizinische Notwendigkeit einer Laserbehandlung der Augen gibt es eine juristische Entwicklung, die auf künftige Kostenübernahme auch gesetzlicher Krankenkassen hoffen lässt. Vor Gericht werden vermehrt Streitpunkte zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden, so auch eingeklagte Kostenübernahmen durch Krankenkassen bei Laserbehandlungen. Dies gilt zwar vor allem für private Krankenversicherungen, es könnte wichtige Präzedenzfälle auch für gesetzlich Versicherte schaffen. Grundsätzlich ist die Ansicht, bei einer Laserbehandlung handle es sich um eine rein kosmetisch oder Lifestyle-Operation umstritten, da operative Eingriffe im Auge die einzige dauerhafte Lösung gegen Sehfehler darstellen. Auch gibt es Menschen mit genereller Unverträglichkeit gegenüber Brillen oder Kontaktlinsen. In diesen Fällen konnte mehrfach vor Gericht festgestellt werden, dass auch eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung per Laser in Gänze oder Teilen übernehmen muss. Als gesetzlicher Kassenpatient bleibt einem der Gang zum Gericht derzeit wohl noch nicht erspart, auch wenn sich das in der Zukunft ändern könnte.
Finanzierung ohne Kostenübernahme
Die Kosten für Augenlasern sind für den Patienten nicht unbeträchtlich und mitunter schwerlich direkt aufzubringen. Dahingehend bieten viele Kliniken und Laserzentren unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an, hauptsächlich die Ratenzahlung über individuelle oder pauschale Raten. In der Regel können die Beträge über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren abbezahlt werden.
Eine kurzfristige Finanzierung kann hier mit einem geringen Zinssatz oder sogar ohne Zinsen erfolgen, während mit längerer Rückzahldauer die Zinsen steigen. Die finanzielle Belastung des Patienten kann zudem etwas abgemildert werden, da eine Augenlaserbehandlung als Heilbehandlung von Fehlsichtigkeit von der Steuer abgesetzt werden kann. Alternativ gibt es auch aus dem Ausland häufig signifikant billigere Angebote, hierbei muss aber zu intensiver Recherche und Qualitätskontrolle geraten werden.
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