Medizinische Fußpflege als Leistung der Krankenkassen
Podologie beinhaltet weit mehr als Kosmetik und gehört zu den HeilbehandlungenUnsere Füße sind allgemein eine Zone, der Menschen normalerweise wenig Aufmerksamkeit schenken. Dabei verbringen wir einen großen Teil unseres Lebens gehend und stehend! Wenn ein Körperteil so viel beansprucht wird, braucht es auch dementsprechend viel Pflege. Denn so wie eine kleine Blase schon für unverhältnismäßig viel Schmerz und Unbehagen führen kann, so können alle Fußerkrankungen massive Auswirkungen auf unsere Mobilität und unser Wohlbefinden haben. Ein Auto muss regelmäßig zum TÜV und auch unser primäres Fortbewegungsmittel sollte ab und zu mal von kundigen Augen unter die Lupe genommen werden. Und das im besten Fall nicht erst, wenn etwas im Argen ist. Denn viele unangenehme Fußerkrankungen lassen sich am besten präventiv verhindern, als sie erst bei Ausbruch der Erkrankung zu behandeln.
Wann wird medizinische Fußpflege angewendet?
Bei dem Begriff ,,Fußpflege’’ denkt man zunächst an die Hornhautraspel und eine Pediküre. Doch während diese kosmetische Fußpflege vorbeugende und pflegende Maßnahmen mit einer Portion Wellness beinhaltet, kommt die medizinische Fußpflege dann zum Einsatz, wenn erkrankte Füße intensiverer Pflege bedürfen.
Bei krankhaften Veränderungen der Fußhaut oder der Zehennägel lindern podologische Behandlungen Beschwerden und sollen weitere Schäden am Fuß verhindern. Doch nicht nur Nagelpilz und Hühneraugen beschäftigen die Podologen. Fußleiden können auch Begleiterscheinungen chronischer Erkrankungen wie Rheuma oder Diabetes sein und müssen dementsprechend medizinisch Fachgerecht behandelt werden. Häufige Anwendungsbereiche medizinischer Fußpflege sind etwa die Behandlung pathologisch verdickter Hornhaut, Erkrankungen der Fußnägel, Hauterkrankungen oder Fehlstellung von Zehen. Im Gegensatz zu den kosmetischen Fußpflegern ist der Beruf des Podologen ein Gesundheitsfachberuf, auch Risikopatienten wie eben Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker erhalten von einem Podologen nach ärztlicher Überweisung fachgerechte Pflege - präventiv, therapeutisch und rehabilitativ.
- krankhafte Veränderungen der Fußhaut
- Fußpilz oder Nagelpilz
- Schmerzhafte Hornhautverdickungen (Hühneraugen, Dornwarzen)
- Anatomische Fehlstellungen von Zehen
- Rheumatische Fußbeschwerden
- Fußwunden durch Diabetes (diabetischer Fuß bzw. Fußsyndrom )
Behandlungsdauer und -umfang
Die Podologie setzt sich aus einer Vielfalt medizinischer Bereiche zusammen, darunter Dermatologie, Orthopädie und Chirurgie. Medizinische Fußpflege behandelt akute Fußleiden und soll Folgeschäden verhindern. Ergänzend informiert eine Podologin oder ein Podologe über Therapiemöglichkeiten und berät, wie man durch die private Fußpflege zu Hause medizinische Behandlungen ergänzen kann. Die Behandlung selbst beginnt häufig mit einem Fußbad, um die Haut aufzuweichen und zu pflegen. Danach wird der Fuß einmal grundsätzlich auf Auffälligkeiten untersucht, bevor er genauestens auf spezielle Fußprobleme untersucht wird.
Diese Probleme können sämtliche krankhaften Veränderungen an Fuß und Nagel sein, wie etwa Entzündungen, Warzen, Hornhaut, Druckstellen, Blasen und eingewachsene Fußnägel. Diese Leiden werden dann gezielt behandelt, besonders hartnäckige Erkrankungen wie etwa Nagelpilz oder eingewachsene Fußnägel können jedoch weitere Termine benötigen. Die Dauer der Behandlung selbst variiert natürlich, jedoch sollte mit 30 bis 40 Minuten gerechnet werden.
Kosten für medizinische Fußpflege
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Podologie bei Behandlungen von Schäden am Fuß, die durch Diabetes, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen bedingt sind. Auch bei diesen Behandlungen gibt es jedoch einen Eigenanteil, der von den Patienten selbst bezahlt werden muss. Die ambulante Behandlung erfolgt durch ein ärztliches Rezept. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt in der Regel 10% der Behandlungskosten + 10 Euro. Das erste Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, ein Folgerezept kann auf bis zu sechs Termine ausgestellt werden. Die Behandlungen sollten im Abstand von vier bis sechs Wochen durchgeführt werden.
Bei medizinischer Notwendigkeit der podologischen Behandlung können die Kosten auch ohne eigene Zuzahlung von der Krankenkasse übernommen werden. Podologen bieten auch Behandlungen an, die vollständig privat gezahlt werden müssen. Dies ist etwa bei einer vorsorglichen Behandlung ohne ärztliche Überweisung der Fall. In diesem Fall kann eine Behandlung um die 30 Euro kosten. Einige Krankenkassen bieten jedoch ein Gesundheitskonto an, welches ein jährliches Budget etwa für derartige Vorsorgeuntersuchungen bereitstellt. Die Verfügbarkeit und Zusammenstellung dieses Angebots variiert allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die medizinische Fußpflege nicht mehr vorhanden, mit der Ausnahme von Leistungen für Diabetiker.
Fragen zu medizinscher Fußpflege:
Wer verordnet medizinische Fußpflege?
Ein Rezept für medizinische Fußpflege wird entweder vom Hausarzt oder vom Facharzt z.B. Hautarzt oder Internist bzw. Diabetologe ausgestellt.
Wie hoch ist die Zuzahlung für medizinische Fußpflege?
Für eine Behandlung mit medizinischer Fußpflege leisten Versicherte einen Eigenanteil von zehn Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro.
Wie viele podologische Behandlungen bewilligt die Krankenkasse?
Mit dem ersten ausgestellten Rezept können Sie bis zu drei podologische Behandlungen in Anspruch nehmen. Mit einem danach ausgestellten Folgerezept sind bis zu sechs Termine möglich.
Medizinische Fußpflege bei Diabetes
Zwischen Diabetes und Fußkrankheiten besteht ein direkter Zusammenhang, da durch die chronische Erkrankung das Schmerzempfinden im Fuß gestört werden, was dazu führt, das selbst alltägliche Fußleiden oft unbemerkt einen heftigen Verlauf bekommen. Auch kann Diabetes im Bein und Fuß zu Durchblutungsstörungen führen, woraus auch Haut- und Nagelerkrankungen resultieren können. Besonders gefährlich sind die Symptome in Kombination. Dies führt zur erhöhten Anfälligkeit für Fußleiden bei Diabetikern, weshalb diese der Fußpflege besondere Aufmerksamkeit beimessen sollten. Aus diesem Grund wird beispielsweise eine podologische Komplexbehandlung für Diabetiker auch von der Krankenkasse übernommen.
Regelmäßige Kontrollen und präventive Pflegemaßnahmen sollen hier unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße verhindern. Die Wundheilung am Fuß kann durch die Krankheit beeinträchtigt werden, deshalb ist es wichtig, durch aufmerksame Pflege die Entstehung von charakteristischen Leiden wie Fußpilz, Hühneraugen, Geschwüren oder eingewachsenen Nägeln vorzubeugen. Bei den Behandlungsterminen werden die Füße vorsichtig auf auffällige Veränderungen untersucht und Krankheitsherde werden eliminiert. Dazu gehört etwa die Behandlung der besonders anfälligen Bereiche zwischen den einzelnen Zehen oder an den Nagelbetten. Die regelmäßige Kontrolle und Behandlung milderer Symptome verhindern so stärkere Erkrankungen und erhöhen das Wohlbefinden.
Anwendung bei Fuß- und Nagelpilzerkrankungen
Sich mit Fuß- und Nagelpilz zu infizieren ist einfach, denn günstige Faktoren für den Pilz gibt es überall. Die Erreger gedeihen in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Umkleiden, Hotelzimmern - Hauptsache warm und feucht. Gleichzeitig gibt es eine Menge individuelle Umstände, die eine Infektion zusätzlich erleichtern. Dazu können Stoffwechselstörungen wie eben Diabetes gehören, aber auch zu enge Schuhe oder einfach eine bestimmte genetische Veranlagung können ausreichen.
Die Diagnose gestaltet sich nicht einfach, da der Pilz selber zunächst unerkannt bleibt und viele seiner Symptome denen anderer Nebenerkrankungen ähneln. Erkennbar wird der Pilz besonders dann, wenn die Nägel sich verdicken, brüchig werden und eine Verfärbung ins gelbliche aufweisen. Unter der Nagelplatte selbst lagert sich krümeliges Material ab. Wenn der Nagelpilz zu erkennen ist, bleibt meist nur noch die langwierige Behandlung. Eine Nagelpilzinfektion ist für Menschen ohne alters- oder krankheitsbedingte Abwehrschwäche nicht unbedingt gefährlich, kann jedoch auch für gesunde Menschen weitere Probleme am infizierten Fuß hervorrufen. Da der Nagelpilz so infektiös ist, besteht zudem stets die Gefahr andere Menschen im Umfeld mit anzustecken.
Sollte Nagelpilz erkannt werden, lohnt eine Beratung sich also auf alle Fälle, um zunächst die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten zu klären. Bei einem milden Fall wird der Nagel zunächst mit einem speziellen Nagellack lokal behandelt. Dieser Nagellack muss ein- bis zweimal wöchentlich aufgetragen werden und wirkt anti-mykotisch. Zusätzlich kann auf die befallenen Nägel eine Salbe mit Harnstoff aufgetragen werden, der die Nägel aufweicht und das Abtragen des befallenen Nagels erleichtert. Dies muss so lange geschehen, bis ein neuer, nicht infizierter Nagel nachgewachsen ist. Da sich die Nägel an einem Fuß auch wieder gegenseitig infizieren können, ist bei der Behandlung viel Disziplin und Geduld gefordert. Auch ist zu empfehlen, gleichzeitig nach Fußpilz Ausschau zu halten, da der Erreger für Fuß- und Nagelpilz identisch ist. Dadurch soll verhindert werden, dass man sich durch Fußpilz wieder mit Nagelpilz infiziert, und umgekehrt. Nagelpilz kann zusätzlich noch durch die orale Einnahme eines Präparats mit dem Wirkstoff Terbinafin behandelt werden, dieses muss über einen Zeitraum von mehreren Monaten eingenommen werden. Da dieses Präparat jedoch die Leber schädigen und zu Magen-Darm-Beschwerden führen kann, ist Terbinafin verschreibungspflichtig - ein weiterer Grund zunächst einen Podologen oder einen Arzt zu konsultieren.
Einfacher als die Behandlung eines bereits befallenen Fußes ist die Vorsorge: Hier kann es schon beträchtlich helfen, in öffentlichen, feucht-warmen Räumen Badelatschen zu tragen, auch in Hotels sollte man grundsätzlich nie barfuß unterwegs sein. Die eigenen Füße sollten auch stets so trocken wie möglich gehalten werden, sorgfältiges Abtrocknen nach dem duschen oder bei regennassen Füßen ist wichtig, vor allem zwischen den Zehen. Nasse Socken sollten so schnell wie möglich ausgewechselt werden, täglich frische Socken sind zu empfehlen. Schuhe sollten regelmäßig gewechselt und ausgelüftet werden. Auf eventuelle Rötungen und schuppige Hautstellen sollte geachtet werden, auch ein starker, anhaltender und wiederkehrender Juckreiz kann ein Indiz sein.
Mobile Fußpflege
Fußpflege muss heute nicht mehr nur vor Ort stattfinden. Gerade bei Erkrankungen der Füße ist das Aufsuchen einer Praxis mit Aufwand und Schmerzen verbunden, vor allem, da die podologischen Behandlungen in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden sollten. Der Zwang einer ambulanten Behandlung kann dann abschrecken. Daher gibt es neben den klassischen Praxen immer mehr Angebote für mobile Fußpflege, also Podologen, die die Behandlungen bei den Patienten zu Hause durchführen. Dies durchbricht einen Teufelskreis von Fußkrankheiten die Gehprobleme hervorrufen, die nicht behandelt werden, da die Gehprobleme einen Praxisbesuch erschweren. Mittlerweile lassen sich Angebote für mobile Fußpflege in ganz Deutschland finden.
Ausbildung in der medizinischen Fußpflege
Für eine Ausbildung im Bereich der medizinischen Fußpflege existiert die Berufsbezeichnung Podologe / Podologin als Gesundheitsfachberuf. Die Ausbildung zum Podologen ist recht jung, der Beruf wurde erst im Jahr 2002 geschaffen, um eben die medizinischen Fachkräfte von der kosmetischen Fußpflege abzugrenzen. Die Grundvoraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist ein Realschulabschluss, doch auch ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, zweijähriger Berufsausbildung ermöglicht die Ausbildung. Als Ausbildungsstätten dienen private, aber staatlich anerkannte Berufsfachschulen und die entsprechenden Ausbildungsbetriebe. Weitere Kriterien können von den individuellen Ausbildungsstätten abhängen.
Theoretische Ausbildung
Der theoretische, schulische Teil der Ausbildung hat zum Ziel, die pathologischen Vorgänge im menschlichen Körper zu verstehen, mit dem besonderen Fokus auf den Fuß. Eine starke naturwissenschaftliche und medizinische Ausrichtung ist somit selbstverständlich. Biologie, Chemie und Physik bilden die naturwissenschaftliche Grundlage, die durch medizinische Disziplinen wie Anatomie, Hygiene, Krankheitslehre, Physiologie und Mikrobiologie fachspezifisch vertieft wird. Hierdurch soll ein umfassendes Verständnis für den menschlichen Fuß und eventuelle Krankheitsbilder, wie Pilzerkrankungen, Nagelprobleme und Verhornung geschaffen werden. Auch chronische Krankheiten mit Auswirkungen auf den Fuß, wie etwa Diabetes, werden behandelt.
Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil lernen die Auszubildenden schnell in engem Kontakt mit Patienten und deren Füßen. So sollen sie darin geschult werden, pathologische Veränderungen zu erkennen, Behandlungsmethoden praxisorientiert zu erlernen und theoretisches Wissen aktiv anzuwenden. Gleichzeitig kommt es so frühzeitig zu einem Einblick in die berufliche Routine und den sozialen Aspekt des Podologen, bei dem der korrekte Umgang mit Patienten eine große Rolle spielt. Gerade, da es bei medizinischen Fußbehandlungen keine Betäubungen gibt, müssen Auszubildende früh lernen, mit Rücksicht auf die individuellen Schmerztoleranzgrenzen ihrer Patienten zu arbeiten. Auch soll in der praktischen Anwendungen früh das nötige Hygieneverständnis, manuelles Geschick und medizinische Sorgfalt erlangt werden, elementare Faktoren die bei der Patientenbehandlung und der Arbeit mit medizinischen Arbeitsgeräten.
Eine Ausbildung zum Podologen kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden. Die Dauer beträgt, in Teilzeit vier, Jahre. Der Abschluss wird mit dem Bestehen einer staatlichen Prüfung erlangt. Während dieser Zeit erhält der Auszubildende keine Ausbildungsvergütung, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt. Zusätzlich kann es zu Aufnahmegebühren, Schulgeld und Prüfungsgebühren kommen. Eine Art Fernstudium oder Fußpflege-Fernkurs bietet sich aufgrund des hohen Praxisanteils der Ausbildung nicht an, auch gibt es in Deutschland keinen akademischen Grad in der Podologie.
Wann bezahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die podologische Behandlung von Schäden am Fuß, die durch Diabetes, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen bedingt sind. Auch bei diesen Behandlungen gibt es jedoch einen Eigenanteil, der von den Patienten selbst bezahlt werden muss. Die ambulante Behandlung erfolgt durch ein ärztliches Rezept. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt in der Regel 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro. Das erste Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, ein Folgerezept kann auf bis zu sechs Termine ausgestellt werden. Die Behandlungen sollten im Abstand von vier bis sechs Wochen durchgeführt werden. Bei nachweislicher medizinischer Notwendigkeit der podologischen Behandlung können die Kosten auch ohne Zuzahlung von der Krankenkasse übernommen werden.
Podologen bieten weiterhin auch Behandlungen an, die vollständig privat bezahlt werden müssen. Dies ist etwa bei einer vorsorglichen Behandlung ohne ärztliche Überweisung der Fall. In diesem Fall kann eine Behandlung um die 30 Euro kosten. Einige Krankenkassen bieten jedoch ein Gesundheitskonto an, welches ein jährliches Budget etwa für derartige Vorsorgeuntersuchungen bereitstellt. Die Verfügbarkeit und Zusammenstellung dieses Angebots variiert allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die medizinische Fußpflege nicht mehr vorhanden, mit der Ausnahme von Leistungen für Diabetiker.
-
Elektroakupunktur nach Voll (EAV)
Als Elektroakupunktur werden Akupunkturverfahren mit Nadeln bezeichnet, die mit Niedrigspannung geladen sind und elektrische Stromreize setzen. Das erste Elektroakupunkturgerät geht auf den französischen Arzt Roger de la Fuye (1890-1961) zurück. -
Hallux valgus, Karpaltunnelsyndrom und Co.: Hilfe bei Problemen an Händen und Füßen
Sind Hände oder Füße in ihrer Funktion beeinträchtigt, erschwert das unseren Alltag massiv: Zehenversteifungen oder Fehlstellungen wie der Spreizfuß, Hallux valgus oder der Plattfuß können schmerzhaft sein und zu Fehlhaltungen und Behinderungen beim Laufen führen. -
Krankenkassen bezahlen für mehr Patienten eine medizinische Fußpflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsmöglichkeit für eine podologische Therapie erweitert. Ab dem 1. Juli 2020 können nun noch mehr Patientinnen und Patienten die Behandlungen einer medizinischen Fußpflege kostenlos in Anspruch nehmen.