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Gesundheitspolitik

Wahljahr 2021 - Kommt nun die Bürgerversicherung?

veröffentlicht am 08.04.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

BürgerversicherungBürgerversicherung
Im September findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Im Wahlkampf, der nun bald an Fahrt aufnimmt, werden auch diesmal gesundheitspolitische Reformen ein wichtiges Thema sein. Bei einem Regierungswechsel könnte sogar die Bürgerversicherung auf den Tisch kommen. Ein Rückblick. 

2021-04-08T12:48:00+00:00
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Was ist eine Bürgerversicherung?

Als Bürgerversicherung wird ein gesundheitspolitischer Reformansatz bezeichnet, der auf ein einheitliches Sozialversicherungssystem abzielt, in welchem die Unterscheidung in gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) aufgehoben ist. Anstelle des bisherigen dualen Systems soll es nur noch die gesetzliche Krankenversicherung geben, eine Bürgerversicherung. Diese soll eine einheitliche Krankenversicherung darstellen, die auch zu einheitlichen Bedingungen verpflichtend für die gesamte Bevölkerung ist.

Somit würde eine private Krankenversicherung als Möglichkeit einer Krankenvollversicherung wegfallen. Ebenso würde es dann keine Versicherungspflichtgrenze für Besserverdienende oder Sonderzugangsrechte für Beamte oder Selbstständige mehr geben. Neben den einheitlichen Bedingungen – die Mitglieder der PKV zu denselben Bedingungen wie Mitglieder der GKV versichern würde – sollen bei der Finanzierung weitere Einkunftsarten berücksichtigt werden. Das heißt, die Bemessungsgrundlage der Krankenversicherungsbeiträge soll möglichst stark ausgeweitet werden und beispielsweise auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sowie aus selbständiger Tätigkeit mit einbeziehen.

Vor- und Nachteile der Bürgerversicherung

Deutscher Bundestag in Berlin Deutscher Bundestag in Berlin(c) Gordon Gross / pixelio.de
Mit dem Konzept der einheitlichen und einkommensbasierten Bürgerversicherung soll eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten einhergehen. Die solidarische Finanzierung soll gleichzeitig für finanzielle Stabilität sorgen, die auch den Pflegebedarf mit einbezieht und den Eigenanteil der Versicherten für Pflegeleistungen reduzieren könnte. Die Abschaffung der PKV soll insgesamt einen gerechteren Zugang zu Gesundheitsleistungen bewirken.

Durch die Einführung einer Bürgerversicherung erhofft man sich nicht nur soziale Gerechtigkeit, sondern auch mehr Effizienz und letztendlich Kostenersparnisse. Im Bundestag* werden schon seit mehrerebn Wahlperioden die Argumente für und gegen die Einführung der Bürgerversicherung diskutiert.

 

    Pro-Argumente    Contra-Argumente
  • Abbau der so genannten Zwei-Klassen-Medizin
  • verfassungsrechtliche Bedenken
  • Verwirklichung des Solidaritäts- und Gerechtigkeitsgedankens
  • Grundrechte der privaten Versicherungsunternehmen
  • Beitragssenkung und Beitragsstabilisierung
  • Gefährdung des Versorgungsstandards
  • Förderung von Wettbewerb und Wahlfreiheit
  • Grundrechte der Versicherten
  • Mehreinnahmen
  • Gefährdung von Arbeitsplätzen

 

Reformvorschläge der Parteien

Die Einführung einer Bürgerversicherung würde viele Fragen mit sich bringen. Was passiert mit den Menschen, die bisher eine PKV hatten? Wie würde der Wechsel funktionieren und würde es so was wie eine Übergangslösung geben? Die Parteien haben in den letzten Jahren mal mehr mal weniger ausführlich die Reformvorschläge für das Gesundheitssystem in ihren Bundestagswahlprogramm beschrieben. Im Folgenden werden die Hauptpunkte der Wahlprogramme der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Bürgerversicherung zusammengefasst dargestellt.

Linkspartei will auch Zuzahlungen abschaffen

Die Linkspartei fordert in dem Wahlprogramm 2021 eine Solidarische Gesundheitsvollversicherung. Dadurch wollen sie Allgemeinwohl vor „Profitmöglichkeiten einzelner Konzerne“ stellen. Die Finanzierung soll paritätisch funktionieren und die Beitragsbemessung unter Einbezug der gesamten Einkünfte (Erwerbs-, Kapital- und andere Einkommen) erfolgen. Durch das Konzept soll die Bevölkerung finanziell entlastet werden. Zuzahlungen und Eigenanteile sollen wegfallen, medizinisch unnötige Behandlungen verhindert werden. „Bis zur Einführung einer Solidarischen Gesundheitsversicherung müssen sich die Beiträge für Selbstständige stärker am realen Einkommen orientieren“, heißt es im aktuellen Entwurf zum Wahlprogramm.

Grüne: Bürgerversicherung für die Rente

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen will mit der Einführung einer Bürgerversicherung die Zwei-Klassen-Medizin abschaffen und wendet den Begriff aber auch auf die Rentenversicherung an: „In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.“, heißt im Wahlprogrammentwurf. Außerdem soll die Benachteiligung der Beamten und Beamtinnen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen beihilfefähigen Tarif in der GKV beendet werden. Versicherte in der PKV, die sich nur den Basistarif leisten können, sollen sich besser absichern können. Die Grünen stellen sich die Finanzierung der Bürgerversicherung weiterhin paritätisch vor unter Einbeziehung der gesamten Einkünfte (Löhne, Gehälter und Kapitaleinkommen).

SPD und Bürgerversicherung

Die SPD möchte eine weitere Renditeorientierung im Gesundheitswesen durch die Einführung der Bürgerversicherung verhindern. „Mittelfristig streben wir eine Vollversicherung als Bürgerversicherung an, die alle pflegerischen Bedarfe und Leistungen abdecken. Damit reduziert sich der Eigenanteil für die Pflege noch einmal deutlich“, heißt es im aktuellen Entwurf für ein Zukunftsprogramm. Die SPD sieht eine paritätische Bürgerversicherung, in der der einseitige Zusatzbeitrag der Versicherten abgeschafft werden soll. Auch für Selbständige mit geringen Einkommen soll die Krankenversicherung günstiger werden. „Dazu werden wir die Bemessung der Beiträge für Selbstständige einkommensabhängig ausgestalten und so die Beiträge bei geringen Einkommen senken“. Nach der Einführung der Bürgerversicherung sollen die öffentlichen Arbeitgeber wählen können, „ob sie für gesetzlich Versicherte Beamtinnen und Beamte einen Arbeitgeberbeitrag zahlen oder wie bisher über die Beihilfe einen Anteil der Behandlungskosten direkt übernehmen.“ Versicherte in der PKV sollen selbst entscheiden können, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln wollen oder nicht.

Ob und in welcher Form sich die Reformvorschläge der einzelnen Parteien für das Gesundheitssystem tatsächlich etablieren und umgesetzt werden, bleibt wie das Wahlergebnis abzuwarten.

 

*Quelle: Deutscher Bundestag  

 

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