Hauptregion der Seite anspringen
Schwangerschaft & Geburt

Nabelschnurblut nach der Entbindung einlagern

veröffentlicht am 09.02.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Nabelschnurblut einlagern - Modell einer Placenta Nabelschnurblut einlagern - Modell einer Placenta(c) Tim Reckmann / pixelio.de
Unmittelbar nach der Geburt besteht die Möglichkeit, eine risiko- und schmerzfreie Entnahme von Nabelschnurblut und die Aufbewahrung der darin enthaltenen Stammzellen durchführen zu lassen. Diese Stammzellen besitzen hervorragende Eigenschaften, die in späteren Jahren noch von großem Nutzen sein können. Die Einlagerung der Stammzellen ist aber teuer und gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.

2022-02-09T15:32:00+00:00
Werbung

Warum Nabelschnurblut?

Das Blut aus der Nabelschnur weist einige Besonderheiten auf, die es für die Stammzellennutzung besonders interessant machen. Zunächst einmal lassen sich die aus dem Nabelschnurblut stammenden Stammzellen leicht und schnell vermehren und sind zudem gegenüber einer neuen Umgebung (Transplantation in den Körper eines Patienten) tolerant. Diese Stammzellen können besser als andere von einem anderen Körper aufgenommen werden. Der Umstand, dass es sich um sehr junge Stammzellen handelt, ist ein weiterer Vorteil des Nabelschnurbluts. Denn da diese bisher kaum mit der Umwelt interagieren konnten, sind Erbgutschädigungen kaum zu erwarten. Dies erhöht die Chance, bei einer Stammzellenspende positive Ergebnisse zu erzielen.

Nabelschnurblut einlagern

Sofern die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlief, die Mutter volljährig und gesund ist und das Kind voll ausgereift ist, kann das Blut aus der Plazenta und dem Nabelschnurrest der Mutter entnommen werden. Dies geschieht nach dem Abnabeln des Babys. Die Entnahme ist üblicherweise risikofrei und schmerzlos. Ob das Kind vaginal oder via Kaiserschnitt (Notkaiserschnitt ausgenommen) entbunden wurde, spielt hierbei keine Rolle.

Stammzellen aus Nabelschnurblut Stammzellen aus Nabelschnurblut(c) Getty Images / wangmando

Das gewonnene Blut wird in einem Behältnis gesammelt und im Labor mehreren Tests unterzogen. Hierbei wird die Anzahl der Zellen im Blut (Mindestanzahl für Einlagerung nötig) sowie die Zahl der intakten Stammzellen überprüft, zudem wird das Blut auf Bakterien, Pilze und Viren untersucht. Sind die Tests zufriedenstellend verlaufen, wird es verarbeitet, eingefroren und befindet sich somit in der Krykonservierung. Die Tests sind auch als Absicherung für die Eltern des Neugeborenen zu sehen: Stellt sich heraus, dass das Kind unter einer Krankheit oder bestimmten anderen Problemen leidet, kann eine frühzeitige Behandlung angesetzt werden.

Nabelschnurblut spenden

Bis jetzt werden derartige Stammzellen vor allem als anonyme Spenden eingesetzt. Es existiert ein Register, in dem die HLA-Gewebemerkmale (Humane Leukozyten Antigene) vermerkt sind. Auf dieses haben Ärzte weltweit Zugriff. Finden sie geeignete Stammzellen für ihren Patienten, können sie diese für eine Transplantation nutzen. Eine öffentliche Nabelschnurblutspende ist für die Eltern kostenlos. Sie muss spätestens fünf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden.

Private Dienstleister für Nabelschnurbluteinlagerung

Mittlerweile gibt es auch private Anbieter, die Eltern eine Einlagerung des Nabelschnurbluts ihres Kindes ermöglichen. Hintergrund ist die Möglichkeit, die Zellen bei einer Erkrankung des Kindes später für dessen Behandlung oder eventuell auch für die eines kranken Familienangehörigen (vor allem des Geschwisterkinds) nutzen zu können. Diese Maßnahme ist allerdings umstritten. So ist es bisher beispielsweise nicht möglich, Erbkrankheiten mit den Zellen aus dem eigenen Nabelschnurblut zu heilen, weil die frischen Stammzellen dasselbe Erbgut wie alle anderen Körperzellen besitzen und den Gendefekt oder die Mutation somit bereits in sich tragen.

Zuschuss von der Krankenkasse?

Die Einlagerung des Bluts für eigene Zwecke ist kostspielig und gehört nicht zu den festgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Einige Krankenkassen gewährten hier bislang Zuschüsse im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung. Aus gesetzlichen Gründen müssen die Kassen diese Angebote aber stornieren. Die Einlagerung von Nabelschnurblut kann muss dann wieder vollständig privat bezahlt werden.

 

Weiterführende Artikel:
  • Krankenkassen bezahlen Impfung gegen Keuchhusten für Schwangere und deren Umfeld
    Die gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für eine Keuchusten-Impfung bei Schwangeren und weiteren Personen im nahen persönlichen Umfeld übernehmen. Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) die Impfung empfohlen hat, wurde die Schutzimpfungs-Richtlinie vom G-BA am 14. Mai entsprechend angepasst.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

13926 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.