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Studium

Werkstudent - ab wann musst du für die Krankenversicherung zahlen?

veröffentlicht am 03.04.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Werkstudenten haben das Privileg, dass sie während ihres Studiums in der Krankenkasse, der Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleiben. Allerdings gilt dieses Privileg nicht für die Rentenversicherung und Einkommenssteuer. Welche Bedingungen müssen Werkstudis für diese Vorteile erfüllen?

Werkstudent und KrankenkasseWerkstudent und Krankenkasse(c) StartupStockFotos

2024-04-03T10:46:00+00:00
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Wenn du die Zeit hast neben dem Studium noch zu arbeiten oder du sogar arbeiten musst um dir überhaupt dein Studium finanzieren zu können, hast du als Werkstudent oder Werkstudentin die Möglichkeit mehr als 538 Euro im Monat zu verdienen. Dadurch kannst dich schon mal beruflich orientieren und Erfahrungen für dein späteres Berufsleben sammeln. Im Vordergrund steht dabei natürlich dein Studium. Werkstudis haben das Privileg, dass sie während ihres Studiums in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung im Job versicherungsfrei beschäftigt sind. Das bedeutet, dass auf diese Beschäftigung dann keine Beiträge an die Krankenkasse und die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Dieses Privileg wird auch Werkstudentenprivileg genannt. Allerdings gilt die Versicherungsfreiheit nicht in Bezug auf die Rentenversicherung und die Einkommenssteuer.

Was der Begriff Werkstudent bedeutet

Arbeitsvetrag als Werkstudent Arbeitsvetrag als Werkstudent
Als Werkstudent werden Studierende bezeichnet, die über einen längeren Zeitraum neben dem Studium arbeiten. Zumeist wird der Status Werkstudent von denjenigen Unternehmen für Jobs in Anspruch genommen, bei denen eine fachliche Nähe zum Studium gegeben ist. So können nicht nur die ersten Praxiserfahrungen gewonnen werden, sondern es erleichtert auch den beruflichen Einstieg nach dem abgeschlossenen Studium.

Der Unterschied zu einem geringfügig entlohnten Minijob ist, dass die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts meistens mehr als 538 Euro beträgt. Das heißt auch, dass du einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen musst - derzeit 18,6 Prozent deines Einkommens (Stand 2024). Diesen Betrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitergeberin genau zur Hälfte.

Wenn dein Verdienst zwischen 538 Euro und 2000 Euro im Monat liegt, gilt für den Rentenbeitrag die so genannte Gleitzonenregelung. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen deutlich höheren Anteil bezahlt als du selbst. Dein zu zahlender Anteil am Rentenbeitrag liegt bei Anwendung der Gleitzonenregelung zwischen 4 und 9 Prozent und ist abhängig von Bundesland und Gehalt. Wenn du weniger als 538 Euro im Monat verdienst, kannst du dich ganz von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
 

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin erhältst du für Deine Beschäftigung einen Bruttolohn, von dem dann verschiedene Steuern und Abgaben abgezogen werden. Dazu gehören im Normalfall die Beiträge für die Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, die Krankenkasse und die Arbeitslosenversicherung. Das sind alles Bestandteile deiner Sozialversicherung.

Als Werkstudent / Werkstudentin musst du keine weiteren Beiträge für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Auch die Beiträge zur  Unfallversicherung übernimmt die Firma. 

Voraussetzung: die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Stunden. Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent oder Werkstudentin also nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit hingegen sind bis zu 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche erlaubt.

Auch wenn du mehrere Jobs beziehungsweise vergütete Tätigkeiten ausübst kann die Eigenschaft Werkstudent oder Werkstudentin noch zutreffen. In diesem Fall prüft der Arbeitgeber die Werkstudenteneigenschaft.

Krankenversichert als Werkstudent

Auch wenn Du keine SV-Beiträge außer für die Rente auf dein Arbeitseinkommen abführst, benötigst Du natürlich dennoch eine Krankenversicherung im Studium. Um der Versicherungspflicht nachzukommen, genügt die Familienversicherung (bis zum 25. Geburtstag - möglich bis zu einem Bruttoverdienst von 553,33 EUR) bzw. die studentische Krankenversicherung mit günstigen festen Beiträgen um ca. 100 Euro pro Monat. Alternativ dazu gilt auch der Nachweis einer privaten Krankenversicherung.
 

Was steht im Werkstudentenvertrag?

Der Status als Werkstudent tritt durch den Werkstudentenvertrag in Kraft. Dieser besondere Arbeitsvertrag enthält bestimmte Klauseln und Bedingungen, zu denen der oder die Unterzeichnende zustimmen muss, um in den Genuss der Vorteile zu gelangen.

  • Der oder die Arbeitnehmer/in ist in Vollzeit immatrikuliert
  • Die letzte Prüfungsleistung ist noch nicht erbracht
  • Der Arbeitgeber wird informiert sobald sich der berufliche Status ändert
  • Die Arbeitszeit pro Woche wird mit maximal 20 Stunden festgelegt ( 40 Stunden während der Semesterferien)   

Muster für einen Werkstudentenvertrag ( >> download/pdf )

 

Für wen gilt das Werkstudentenprivileg nicht?

Für manche Personengruppen die hochschulrechtlich als eingeschriebene Studierende gelten trifft das Werkstudentenprivileg dennoch nicht zu. In den folgenden Situationen gilt man sozialversicherungsrechtlich nicht als ordentlich studierend:

    • als Studienbewerber oder Studienbewerberin
    • Promotionsstudierende
    • Langzeitstudierende
    • wenn man ein duales Studium absolviert
    • wenn du dir ein Urlaubssemester genommen hast
 

Ab wann du für die Krankenkasse Beiträge zahlst

Familienversichert als Student bis zum 25. Geburtstag Familienversichert als Student bis zum 25. Geburtstag(c) Timo Klostermeier / pixelio.de
Bis zu Deinem 25. Geburtstag kannst Du Dich als Werkstudentin oder Werkstudent kostenlos bei deiner Familie mitversichern lassen. Voraussetzung: du verdienst nicht mehr als 553.33 Euro im Monat (Stand 2023).  

Normalerweise liegt die Einkommensgrenze als Studi für die Familienversicherung bei 505 Euro (Stand: 2024). Sie erhöht sich aber auf ein Arbeitsentgelt von 553,33 Euro im Monat, wenn du als Werkstudent oder Werkstudentin angestellt bist.

Die günstigsten Krankenkassen für Studenten >>> Aktuelle Liste

Wenn dein 25. Geburtstag näher rückt, solltest du dir schon einmal Gedanken machen, welche Krankenkasse du nach dem Austritt aus der Familienversicherung auswählst. Du kannst dich dann in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) pflichtversichern lassen. Der Studierendenbeitrag für die studentische Krankenversicherung liegt im SS 2024 bei 82,99 Euro im Monat. Je nachdem für welche Krankenkasse du dich entscheidest fällt ein unterschiedlich hoher Zusatzbeitrag an. Dazu kommt die einheitliche Pflegeversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 32,48 Euro, falls du schon Kinder haben solltest sind es 27,61 Euro im Monat. Für deine monatliche gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung solltest du also circa 120 Euro einplanen.

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