Brille auf Rezept - Wann zahlt die Krankenkasse?
Seit 2017 gelten neue Regeln für Zuschüsse der KrankenkasseNahezu 65 Prozent aller Deutschen tragen gelegentlich oder dauerhaft eine Brille zur Verbesserung der Sehstärke. Die Gründe dafür sind nicht immer Fehlsichtigkeiten oder Sehschwächen. Für viele Menschen ist die Brille mittlerweile ein modisches Accessoire mit einem hohen Ausstrahlungswert für Persönlichkeit und Stil. Das Gros der Brillenträger aber möchte beides – eine mehr oder weniger eingeschränkte Sehfähigkeit optisch ausgleichen und dabei noch modebewusst und gut aussehen.
Große Bandbreite bei Modellen und Preisen
Eine Brille ist fast immer eine nennenswerte Anschaffung, für die das nötige Geld nicht ohne gründliche Überlegung ausgegeben wird. Wer nur zum Lesen oder Autofahren eine Brille benötigt, braucht auf Stil oder Marke keinen großen Wert legen. Wer dagegen unter hohen beruflichen Belastungen steht, noch dazu in der Öffentlichkeit aufzutreten hat, sollte hier nicht sparen. Entscheidend für die Nutzung sind in jedem Fall sowohl gute Gläser als auch ein möglichst passgenaues, stabiles und trotzdem leicht zu tragendes Brillengestell.
Die Kosten als auch die Qualitäten gehen bei beidem sehr stark auseinander. So ist es einerseits möglich, eine Komplett-Gleitsichtbrille inklusive Gläser schon für weniger als 150 Euro zu bekommen. Auf der anderen Seite kosten gute Gläser der Spitzenklasse (mit Entspiegelung) schon mal gern 400 Euro – pro Stück. Besonders Online-Optiker oder die großen bekannten Ketten haben hier die Schallmauern weit nach unten verschoben.
Was gilt für die Brille auf Rezept?
Im Jahr 2004 strich die Bundesregierung die Kostenübernahme für Brillen und Brillengläser aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Diese harte Regelung wurde 2017 teilweise wieder zurückgenommen. Zumindest für Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung können die Kosten für Brillengläser durch die Krankenversicherung erstattet bekommen. Die nötigen Gestelle sind nach wie vor aus eigener Tasche zu zahlen. Als Grenzwert gilt nun bei Kurz- oder Weitsichtigkeit eine Sehschwäche von 6 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung genügen bereits 4 Dioptrien für eine Brille auf Rezept. Das betrifft laut Optikerverbänden immerhin circa 1,4 Millionen Menschen.
Welche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen für Brillen und Sehhilfen? >>> Krankenkassentest
Wer über 18 Jahre ist und vom Augenarzt oder Optiker beim Sehtest nur eine leichte oder mittlere Sehschwäche attestiert bekommt, hat nach wie vor keinen Anspruch auf einen Zuschuss für Brillen und Sehhilfen von der Krankenkasse. Einige gesetzliche Krankenkassen nutzen aber die Möglichkeit, ihren Versicherten hier zumindest per freiwilliger Satzungsleistung einen Zuschuss zu gewähren. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist dabei immer das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Eine weitere Möglichkeit, Geld von der Kasse für eine Brille oder Kontaktlinsen zu erhalten, ist die Bezuschussung oder Erstattung im Rahmen eines Gesundheitskontos. Hierbei stellt die Kasse ein Budget bereit das nur für bestimmte Leistungen wie zum Beispiel auch eine Sehhilfe ausgegeben werden kann.
Was die Krankenkasse bei einer Brille zahlt
Bezuschusst durch die Krankenkasse wird immer die Basis-Anschaffung der Brillengläser, nicht aber für Entspiegelungen und andere Extras. Auch die Fassungen beziehungsweise Gestelle müssen nach wie vor immer aus eigener Tasche bezahlt werden. Die großen Augenoptikerketten bieten hier aber günstige Gesamtlösungen an.
Die Krankenkassen geben einen Festzuschuss für jedes einzelne Glas. Abhängig von Qualität und dem verwendeten Material können mehr als 100 Euro für ein einzelnes Brillenglas an als Festzuschuss gezahlt werden. Eine Liste der geltenden Festbeträge für Brillen und Sehhilfen ist auf der Website des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht.
Brillen bei Kindern
Für Kinder bis 14 Jahren bezahlt die Krankenkasse immer dann die Brille, wenn aus der ärztlichen Verordnung hervorgeht, dass sonst ein eine Verschlechterung der Sehkraft im Alter zu befürchten ist. Da dies bei Kindern mit Sehfehlern so gut wie immer gegeben ist, gibt es in diesem Alter eine Brille meist kostenlos von der Krankenkasse.
Zwischen 14 und 18 Jahren muss eine Verschreibung aus medizinischen Gründen vorliegen, damit eine Brille auf Rezept ohne möglich ist. Ab dem 18. Lebensjahr gilt dann besagte Regelung, wonach mindestens eine starke Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 ( Sehkraft von 30 Prozent = 6 bzw. 4 Dioptrien ) vorliegen muss, um die Gläser von der Kasse bezahlt zu bekommen.
Auch hier bieten einige Krankenkassen andere individuelle Möglichkeiten im Rahmen von Satzungsleistungen an.
Was gilt für Kontaktlinsen?
Die Entscheidung, statt einer Brille Kontaktlinsen zu tragen, liegt individuell bei den Versicherten und steht jedem frei. Bei Vorliegen von Voraussetzungen für eine Kostenerstattung für Brillengläser kann diese auch für Kontaktlinsen als Sehhilfen angewendet werden. Die Krankenkassen übernehmen dann immer jeweils die Kosten bis zur Höhe wie für eine Anschaffung vergleichbarer Brillengläser. Das bei Kontaktlinsen immer nötige hygienisch-medizinische Zubehör muss generell aus eigener Tasche bezahlt werden.
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