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geringfügig beschäftigt

Minijobzentrale - Nicht nur für Arbeitgeber

Eine Anlaufstelle für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung
veröffentlicht am 23.01.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

MinijobzentraleMinijobzentrale(c) Getty Images / http://www.fotogestoeber.de
Seit April 2003 ist die Minijobzentrale die zentrale Anlaufstelle für Arbeitgeber, um geringfügig Beschäftigte anzumelden, aber auch für Minijobber selbst. Außer dem ist die Zentrale für SV-Meldungen, den Einzug von SV-Abgaben bei  Minijobs sowie für die Anmeldung und Überprüfung von Minijobs in Privathaushalten verantwortlich.

2022-01-23T07:20:00+00:00
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Als Körperschaft gehört die Minijobzentrale zum Verbund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und fungiert dabei als Melde- und Einzugsstelle.

Anmeldung bei der Minijobzentrale

Logo der Minijobzentrale Logo der Minijobzentrale
Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einen geringfügig entlohnten Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale anzumelden und im weiteren Verlauf auch die gesetzlich vorgeschriebenen Monatsbeiträge einzuzahlen. Die Anmeldung eines Angestellten muss sowohl für einen 450-Euro- als auch für einen kurzfristigen Minijob jeweils über die Minijobzentrale erfolgen. Zusammen mit der Meldung zur Sozialversicherung ist ein Nachweis über die Höhe der monatlichen Abgaben des Arbeitgebers einzureichen.

Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungsfrei und können entweder für einen Zeitraum von 70 Tagen oder pauschal für drei Monate vergeben und angemeldet werden.

Seit 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten verpflichtet anzugeben, ob diese krankenversichert sind. Entsprechende Nachweise sind vom Beschäftigten einzufordern.

Minijob-Beiträge für Arbeitgeber 2022

Die Höhe der monatlichen SV-Abgaben richtet sich danach, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Tätigkeit in einem Privathaushalt oder in einem Gewerbe handelt. Die Abgaben können Sie als Arbeitgeber entweder per Überweisung oder Lastschriftverfahren ableisten. Unabhängig davon, wie häufig das Gehalt ausgezahlt wird, müssen die anfallenden Abgaben immer monatlich an die Minijob-Zentrale gezahlt werden. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Arbeitsmonats des Beschäftigten müssen die Abgaben dann bei der Zentrale eingegangen sein. Auch wenn es sich beim Arbeitsentgelt um eine Einmalzahlung handelt, müssen die SV-Abgaben in dem Monat geleistet werden, in dem die einmalige Zahlung erfolgt.

Die von einem Arbeitgeber zu leistenden Abgaben ergeben sich aus den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung, der Umlage zur Insolvenzgeld- und Arbeitgeberversicherung sowie der einheitlichen Pauschsteuer.

Bei 450-Euro-Minijobs im gewerblichen Bereich ergeben sich die folgenden Beiträge für Arbeitgeber, die an die Minijob-Zentrale zu zahlen sind (Stand 2022):

Handelt es sich bei dem regelmäßigen 450-Euro-Job um eine Tätigkeit im haushaltsnahen Bereich, sind folgende Abgaben vom Arbeitgeber zu entrichten:

  • Krankenversicherung: 5 %
  • Rentenversicherung: 5 %
  • Umlage 1 (im Krankheitsfall): 0,9 %
  • Umlage 2 (bei Mutterschaft): 0,29 %
  • Beiträge zur Unfallversicherung: 1,6 %
  • Pauschsteuer: 2 %.

Für kurzfristige Minijobs im haushaltsnahen Bereich gelten folgende Beitragssätze:

  • Umlage 1 (im Krankheitsfall): 0,90 %
  • Umlage 2 (bei Mutterschaft): 0,29 %
  • Steuern: Zahlung an das Finanzamt - entweder individuell nach jeweiliger Steuerklasse des Beschäftigten oder pauschal mit 25 % (nur unter gewissen Voraussetzungen möglich).

Bei kurzfristigen Minijobs in einem Gewerbe werden folgende Beitragssätze fällig:

  • Umlage 1: 0,9 %
  • Umlage 2: 0,29 %
  • Insolvenzgeldumlage: 0,09 %
  • Steuern: Zahlung an das Finanzamt - entweder individuell nach jeweiliger Steuerklasse des Beschäftigten oder pauschal mit 25 %.

Wichtiger Hinweis: Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Minijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Dies kann bei einer Beschäftigung im Privathaushalt auch über die Minijob-Zentrale erfolgen, wenn Sie den Haushaltsscheck angemeldet haben. Auch hier werden monatlich zu zahlende Beiträge fällig.

>> Link Zur Website der Minijobzentrale

 

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