Cannabis als Medizin - wie soll das funktionieren?
Neues Gesetz regelt Kostenübernahme für medizinischen HanfCannabis kann chronische Schmerzen lindern und dient daher als Alternative für Behandlungen, die bei bestimmten Patienten nicht anschlagen. Dennoch hatten bislang nur circa 1000 Menschen eine Genehmigung zur Einnahme von Cannabis als Arzneimittel. Zukünfitg könnten bis zu 800.000 Patienten von dem neuen Gesetz profitieren und Cannabis vom Arzt verschrieben bekommen. Krankheiten wie, Asthma, Epilepsie oder Multiple Sklerose sollen künftig durch das medizinische Hanf behandelt werden. Ein Problem waren bisher jedoch die hohen Kosten, die Patienten selbst aufbringen mussten, wenn diese Cannabis verschrieben bekommen wollten. Diese sollen künftig von den Krankenkassen übernommen werden.
Umstritten: Nur wer seine Daten offenlegt, bekommt die Therapie erstattet
Die Kosten für den medizinischen Hanf beliefen sich bisher auf bis zu 1800 Euro pro Monat. Für Patienten, bei denen eine alternative Behandlung nicht angeschlagen hat und die Einnahme von Hanf die Beschwerden und Symptome lindert, sollen diese Kosten nun von den Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Patienten einwilligen, ihre Daten anonymisiert zu Forschungszwecken vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auswerten zu lassen. Dadurch sollen weitere Kenntnisse über die Wirkung und die Nebenwirkungen von Cannabis erlangt werden. Diese Voraussetzung lässt einige Kritiker laut werden. Diese sind der Meinung, dass es beispiellos und kaum akzeptabel ist, dass Menschen, die Cannabis verschrieben bekommen wollen, an einer Studie teilnehmen und ihre Daten auswerten lassen müssen. Laut Kritikern geht diese Verordnung gegen die Gesetze des Datenschutzes.
Cannabis auf Rezept muss vom Arzt begründet werden
Ärzte dürfen Cannabis nun, wie jedes andere Medikament, verschreiben. Zuvor mussten diese ausführlichen Beweise dafür vorliegen, dass Cannabis als Medikament benötigt wird. Verschreibt ein Arzt nun den medizinischen Hanf, dürfen Krankenkassen diese Verordnung nur in seltenen Ausnahmefällen verweigern. Dazu benötigt es allerdings einer ausführlichen und nachvollziehbaren Begründung.
Isabel Frankenberg