Warum zahlt die Krankenkasse bei nötigem Zahnersatz nicht für mein Implantat?
Antwort der Redaktion: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich nicht an einer Versorgung mit Zahnimplantaten beteiligen. Bei Zahnersatz mit einem Implantat übernimmt die Kasse in der Regel nur einen Festzuschuss. Das bedeutet, es werden lediglich die Kosten für die sogenannte Regelversorgung bezuschusst. Diese entspricht meist einer Versorgung mit einer Krone, einer Zahnbrücke oder Prothese, nicht jedoch dem Implantat selbst.
Die konkreten Zuschüsse richten sich nach dem Befund und der entsprechenden Regelversorgung. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei einem Implantat die Mehrkosten selbst tragen müssen, da Implantate in der gesetzlichen Krankenversicherung als Privatleistung gelten.
Das Bonusheft haben Sie aber nicht umsonst geführt. Denn die Krankenkasse zahlt deutlich mehr für den Zahnersatz, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft vorgelegt wird. Nach fünf Jahren nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge erhöht sich der Festzuschuss um 20 % , nach 10 Jahren sogar um 30 %.
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen oder Zuschüsse für Implantate im Rahmen spezieller Tarife oder Wahltarife an. Außerdem übernimmt die Krankenkasse in Ausnahmefällen (z.B. bei schweren Kiefererkrankungen) die Implantatkosten ganz oder teilweise. Es empfiehlt sich, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen, um genaue Informationen über Ihren persönlichen Zuschuss zu erhalten.
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