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Leserfragen

Quartal abgelaufen - Facharzt akzeptiert Überweisung nicht

veröffentlicht am 11.11.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

FacharztüberweisungFacharztüberweisung(c) Pixabay / CC0
Für meine Tochter bekamen wir im September eine Facharzt-Überweisung. Einen Termin haben wir aber erst im Oktober wahrnehmen können. Die Praxis hat unsere Überweisung aber nicht mehr akzeptiert, weil das Quartal schon abgelaufen war. Wenn wir keine neue Überweisung nachreichen, sollen wir die Behandlung privat bezahlen. Ist es korrekt, dass die Überweisung aus September nicht mehr für den Termin im Oktober genutzt werden kann?

2024-11-11T16:41:00+00:00
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Antwort der Redaktion:

Laut Information der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) gilt eine Überweisung zum Facharzt auch über die Quartalsgrenze hinaus. Die Arztpraxen können also ihre Überweisung auch im Folgequartal problemlos abrechnen. Insofern besteht kein technischer Grund für die Nichtakzeptanz. Die Ablehnung der Überweisung durch die Praxis könnte durch mangelnde Kenntnisse des Praxispersonals oder durch Irritationen im Umgang mit der Praxissoftware hervorgerufen sein. Als betroffene Mutter  sollten Sie versuchen, auf die Rechtslage hinzuweisen, zum Beispiel auf den geltenden Mantelvertrag, notfalls sich auch an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung vor Ort oder an Ihre Krankenkasse wenden.

Die KBV Baden-Württemberg hat die Rechtslage wie folgt zusammengefasst:

"Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig (..)

Manche Praxen nehmen Überweisungen aus dem Vorquartal nicht mehr an oder fordern Überweisungen aus dem aktuellen Quartal an. Dies wird oft mit Vorgaben der KV oder der Praxissoftware begründet, was jedoch nicht korrekt ist. Grundsätzlich orientiert sich die Gültigkeit einer Überweisung nicht an Quartalsgrenzen. Dies gilt auch bei ermächtigten Ärzten, soweit der Ermächtigungsbescheid keine Beschränkungen auf Überweisungen aus dem aktuellen Quartal enthält.
Besonderheit bei sonstigen Kostenträgern (Bundeswehr, Polizei etc.): Diese Patienten benötigen immer eine Überweisung für das jeweils aktuelle Behandlungsquartal."

Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/abrechnung-honorar/abrechnung-wie-was-wann-wohin/ueberweisungen/

 

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