Was passiert, wenn meine Krankenkasse insolvent ist?
Antwort der Redaktion:
Gesetzliche Krankenkassen sind zwar Körperschaften des öffentlichen Rechts, werden aber wie wirtschaftliche Unternehmen geführt. Wenn eine Krankenkasse nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre laufenden Ausgaben zu leisten, gehört ein besonderes Schließungsverfahren zu den möglichen Szenarien. In der Vergangenheit konnten Insolvenzen in den allermeisten Fällen durch Zusammenschlüsse von mehreren Krankenkassen vermieden werden.
Kommt es zu einer Insolvenz und findet sich kein geeigneter Fusionspartner, muss die Krankenkasse geschlossen und abgewickelt werden. Das würde bedeuten, dass die Mitgliedschaften der beitragzahlenden Versicherten zu einem festgelegten Stichtag enden. Die Betroffenen haben ab diesem Termin ein sofortiges Wahlrecht und können sich ohne Fristen oder Wartezeiten in einer anderen Krankenkasse versichern. Eine Versicherungslücke kann und darf bei einer Kasseninsolvenz nicht entstehen, weshalb die betroffenen Mitglieder sich nach dem Zeitpunkt der Schließung auch rückwirkend in einer neuen Krankenkasse anmelden können.
Eine wegen Insolvenz geschlossene Krankenkasse wird nach dem Stichtag in der besonderen „Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung“ aufrechterhalten. Damit wird sichergestellt, dass alle ehemaligen Versicherten sich weiterhin an eine Stelle wenden können, um dort Auskünfte und Nachweise zu Versicherungszeiten und weitere Dienstleistungen erhalten zu können.
Fazit: Die Insolvenz einer gesetzlichen Krankenkasse ist sicherlich keine wünschenswerte Erfahrung. Für Sie als Versicherte besteht jedoch kein Grund zur Sorge um ihre ärztliche Versorgung.
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