Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag?
Antwort der Redaktion: Als Selbstständiger in Deutschland können Sie sich wahlweise in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenkasse versichern. In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Zusatzbeitrag, weil das System der Versicherungsprämien individuell nach Krankheitsrisiken kalkuliert wird.
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Die Mitgliedsbeiträge in den gesetzlichen Krankenkassen bestehen aus dem Allgemeinen Beitragssatz ( 14,6 %) und einem variablen Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch, es gibt also günstige und weniger günstige Angebote. Der maximale Beitragsunterschied für Selbstständige zwischen der günstigsten und der teuersten gesetzlichen Krankenkasse liegt augenblicklich bei 123,16 EUR pro Monat bzw. 1477,92 Euro im Jahr. Bevor Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse festlegen, empfehlen wir Ihnen also einen Krankenkassenvergleich.
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Als Student privat versichern?
Die Private Krankenversicherung steht allen Studierenden zu Beginn ihrer universitären Ausbildung offen. -
Wie viele Krankenkassen gibt es in Deutschland?
Sehr geehrte Redaktion, mich würde interessieren, wie viele (oder wie wenig) Krankenkassen es mittlerweile in Deutschland gibt. Die Zahl scheint mir sehr doch geschrumpft zu sein. Danke für eine Information dazu (Helmut R. -
Scheinselbstständigkeit vermeiden - Worauf es bei Verträgen ankommt
Wird von einer zuständigen Behörde oder Körperschaft eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen den Auftraggebern Nachzahlungen für Sozialabgaben und Steuern. Doch auch für die Selbstständigen kann es dann unangenehme Konsequenzen geben. -
Welche Dokumente brauche ich bei einem Krankenkassenwechsel?
Ich bin Rentner und möchte ganz gern meine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Deshalb frage ich mich, welche Nachweise oder Dokumente ich dazu benötige. (Udo G. -
A1 Bescheinigung - für Entsandte und Selbstständige im Ausland
Wer als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, bleibt in Deutschland sozialversichert. Weil dies im Ausland geprüft wird, ist ein Nachweis essenziell. Entsandte Beschäftigte haben daher Anrecht auf eine so genannte A1 Bescheinigung. Doch auch auch für Selbstständige kann das Dokument wichtig sein.