Kann ich der ePA widersprechen?
Antwort der Redaktion:
Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Das DigiG verpflichtet die Krankenkassen, ihren Versicherten ab dem 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie als Versicherte einer Nutzung der ePA widersprechen wollen, haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse eine Frist von sechs Wochen. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Information über die Bereitstellung. Die meisten Krankenkassen versenden im Herbst 2024 diese Informationsschreiben. Gleichzeitig sind die Kassen laut Gesetz dazu verpflichtet, Ihnen auch eine einfache und barrierefreie Widerspruchsmöglichkeiten einzurichten und im Infoschreiben daraufhinzuweisen.
Manche Krankenkassen haben bereits jetzt eine Möglichkeit zum digitalen Widerspruch eingerichtet ( Beispiel: Mobil Krankenkasse ).
Die Techniker Krankenkasse bietet über die TK-App "Meine TK" einen ePA-Widerspruch an.
Auch nehmen bereits alle elf AOKn bereits jetzt Widersprüche von ihren Versicherten entgegen und vermerken diese Widersprüche in ihren Systemen.
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