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Leserfragen

Muss ich mich bei der Krankenkasse arbeitslos melden?

veröffentlicht am 20.09.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

gebäude der Agentur für Arbeit gebäude der Agentur für Arbeit(c) Bertold Bronisz / pixelio.de
Ich habe vor meinen Job in gegenseitigem Einvernehmen per Aufhebungsvertrag zu beenden und dies der Arbeitsagentur mitzuteilen. Muss ich mich dann auch bei der Krankenkasse rechtzeitig arbeitslos melden?  (Mohammed T., Esslingen)

2023-09-20T14:00:00+00:00
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Antwort der Redaktion:

Als Arbeitnehmer haben Sie die Pflicht, Ihre voraussichtliche Arbeitslosigkeit rechtzeitig der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Die Arbeitsagentur übernimmt bei eintretender Arbeitslosigkeit die Meldung an die Krankenkasse und zahlt nach der Bewilligung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld auch die anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse. Als Versicherter müssen Sie Ihre Krankenkasse also nicht selbst über die Arbeitslosigkeit informieren.

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