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Leserfragen

Wann muss das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt werden?

veröffentlicht am 02.08.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahltMutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt
Ich bin im sechsten Monat schwanger. Wann sollte ich bestenfalls mein Mutterschaftsgeld beantragen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen? (Lisbeth, 29, Wiesbaden)

2023-08-02T14:28:00+00:00
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Antwort der Redaktion: Mutterschaftsgeld können Sie dann beantragen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind (eine Familienversicherung reicht hier nicht aus) und berufstätig sind. Mutterschaftsgeld wird außerdem zwischen den Mutterschutzfristen und dem Entbindungstag geleistet. Diese Mutterschutzfristen beginnen in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen nach der Geburt.

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Hierfür benötigen Sie außerdem eine Bescheinigung für den voraussichtlichen Geburtstermin von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme. Sobald Sie diese Bescheinigung haben, reichen Sie diese gemeinsam mit dem notwendigen Formular unterschrieben und postalisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Bestenfalls so schnell wie möglich, spätestens aber sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Um eine Fortzahlung des Mutterschaftsgelds zu gewährleisten, reichen Sie die Geburtskunde nach der Geburt Ihres Kindes bei Ihrer Krankenversicherung ein.

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