Wann muss das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt werden?
Antwort der Redaktion: Mutterschaftsgeld können Sie dann beantragen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind (eine Familienversicherung reicht hier nicht aus) und berufstätig sind. Mutterschaftsgeld wird außerdem zwischen den Mutterschutzfristen und dem Entbindungstag geleistet. Diese Mutterschutzfristen beginnen in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen nach der Geburt.
Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Hierfür benötigen Sie außerdem eine Bescheinigung für den voraussichtlichen Geburtstermin von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme. Sobald Sie diese Bescheinigung haben, reichen Sie diese gemeinsam mit dem notwendigen Formular unterschrieben und postalisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Bestenfalls so schnell wie möglich, spätestens aber sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Um eine Fortzahlung des Mutterschaftsgelds zu gewährleisten, reichen Sie die Geburtskunde nach der Geburt Ihres Kindes bei Ihrer Krankenversicherung ein.
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