Wird die Krankenversicherung vom Brutto oder vom Netto-Lohn berechnet?
Antwort der Redaktion: Die Beiträge zur Krankenversicherung werden grundsätzlich immer vom Bruttolohn abgezogen. Für Auszubildende gilt dabei genau wie für alle anderen Arbeitnehmer, dass die Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags übernehmem. Dein Brutto-Azubigehalt wird also mit dem halben Beitragssatz sowie dem halben Zusatzbeitragssatz Deiner Krankenkasse multipliziert, um Deinen Beitragssanteil zu ermitteln. Dieser wird dann automatisch vom Arbeitgeber an deine Krankenkasse abgeführt.
Derjenige Teil vom Einkommen, der nach Abzug aller Sozialabgaben und Einkommenssteuer für Dich zur Auszahlung verbleibt, wird dann Netto genannt. Welche Abgaben in welcher Höhe von Deinem Brutto abgezogen werden, kannst Du aus der monatlichen Lohnbescheinigung ersehen, die auch Azubis bekommen.
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