Was kommt „nach“ dem Krankengeld und wie lange kann ich Krankengeld beziehen?
Antwort der Redaktion: Ihr Anspruch auf Krankengeld, welches durch die Krankenkasse gezahlt wird, endet spätestens nach einem Zeitraum von 78 Wochen. Dieses festgelegte Anspruchsende wird auch als "Aussteuerung" bezeichnet. Wenn Sie nach diesem Zeitraum gesundheitlich nicht wieder in der Lage sein sollten, Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zubeantragen.
Dabei kann es vorkommen, dass der Zeitpunkt der Aussteuerung naht, der Rentenversicherungsträger aber noch nicht den Bescheid über Erwerbsminderungsrente bestätigt hat. Für diesen Fall besteht die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung als besondere Form von Arbeitslosengeld. Dieses wird solange gezahlt, bis die nachfolgende Leistung, also beispielsweise die Erwerbsminderungsrente, beginnt. Dadurch ist ein nahtloser Übergang ohne Lücken in Ihrer sozialen Absicherung sichergestellt. Auch während des Bezugs dieses „besonderen“ Arbeitslosengeldes besteht Ihre Krankenversicherung fort.
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