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Leserfragen

Was übernimmt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

veröffentlicht am 03.07.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wurzelbehandlung beim Zahnarzt und KrankenkassenWurzelbehandlung beim Zahnarzt und Krankenkassen(c) Getty Images / SonerCdem
Welche Leistungen übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse eigentlich noch beim Zahnarzt? (Frieda, 45, Leipzig)

2023-07-03T12:04:00+00:00
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Antwort der Redaktion:

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen und Notfallbehandlungen. Zu den Standardbehandlungen zählen etwa zahnärztliche Maßnahmen gegen akute Karies, Zahnextraktionen bei Entzündungen oder Wurzelbehandlungen im Seiten- und Frontzahnbereich bei erhaltungswürdigen Zähnen. Für den Frontzahnbereich, also an den Schneide- und Eckzähnen, bezahlen die Krankenkassen beispielsweise so ge nannte Komposit-Füllungen aus zahnfarbenem Kunststoff. Sollten Sie sich für eine teurere Alternative entscheiden, müssen Sie lediglich die Differenz zwischen der zuzahlungsfreien Kassenvariante und der kostenpflichtigen Leistung zahlen. Stimmen Sie einer höherwertigeren und damit kostspieligeren Versorgung bei Zahnersatz zu, schließen Sie also damit eine Mehrkostenvereinbarung.

Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Kosten für eine behandlungsbedürftige Parodontitis. Vor Behandlungsbeginn müssen Sie einen Antrag an Ihre Krankenkasse richten. Nach Abschluss der Behandlung steht Ihnen dann eine Nachsorge für den Zeitraum von zwei Jahren zu. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie diese um weitere sechs Monate verlängern. Eine kieferorthopädische Behandlung hingegen wird lediglich bei schweren Kieferfehlstellungen übernommen. Diese müssen zusätzlich kieferchirurgisch behandelt werden. Leiden Sie an einer behandlungsbedürftigen schlafbezogenen Atmungsstörung, erhalten Sie eine Unterkiefer-Protrusionsschiene als Leistung der GKV, wenn eine vorausgehende Überdrucktherapie erfolglos blieb.

Im Bereich Vorsorge bezahlen die Kassen eine Zahnsteinentfernung pro Jahr. Alle zwei Jahre übernehmen Krankenkassen außerdem die Kosten für einen PDI (Paradontaler Screening-Index) zur Früherkennung von Parodontitis. Die Professionelle Zahnreinigung gehört hingegen nicht zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen, sondern ist eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung).  

Für die Anfertigung und das Einsetzen sowie Anpassen von Zahnersatz werden nur anteilige Zuschüsse gezahlt, die so genannten Festbeträge. Die Höhe dieser Festbeträge ist davon abhängig, ob Sie Ihre jährlichen Kontrolluntersuchungen im Bonusheft nachweisen können.
Ausgangspunkt für die Kalkulation ist der zahnärztliche Befund, auf dessen grundlage ein Heil- und Kostenplan erstellt wird. Für jeden Befund ist eine Standardtherapie (Regelversorgung) als medizinisch notwendig definiert. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst übernehmen.

Für alle Zahnarztleistungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen zu dem eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Bei allen nicht selbst verschuldeten Mängeln müssen die Zahnärzte die Fehler nachbessern oder eine neue Füllung einsetzen.

Ausschlaggebend für alle Kassenleistungen beim Zahnarzt ist die jeweilig geltende Richtlinie des G-BA zur vertragszahnärztlichen Versorgung geregelt.

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redaktion ( at) krankenkasseninfo.de  

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