Bei laufender Behandlung die Krankenkasse wechseln?
Antwort der Redaktion:
Das Recht auf einen Wechsel der Krankenkasse innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Durch einen Krankenkassenwechsel dürfen Ihnen also keine Nachteile in Ihrer medizinischen Versorgung entstehen, solang es sich dabei um Pflichtleistungen aller Krankenkassen handelt. Dies ist bei Ihrer Psychotherapie der Fall.
Die Therapie muss daher nach einem Krankenkassenwechsel im Rahmen der bewilligten Zahl an Sitzungen auch von der neuen Krankenkasse weiter bezahlt werden.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Therapie zwar bewilligt, aber zum Stichtag des Krankenkassenwechsels noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall würde die neue Kasse die ärztliche Verordnung überprüfen und es müsste ein entsprechender Antrag neu gestellt werden.
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