Zahle ich auf Witwenrente Krankenkassenbeiträge?
Antwort der Redaktion: Der Tod des Ehepartners kann für viele Menschen, ganz gleich ob plötzlich oder vorhersehbar, schockierend sein und Fragezeichen hinsichtlich der bevorstehenden Zukunft aufwerfen.
Eine Hinterbliebenenrente gehört sozialrechtlich zu Ihrem persönlichen Einkommen, auch wenn diese Rente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Partners gezahlt wird. Als solche ist diese Rente also genau wie eine Altersrente beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch wenn Sie selbst noch berufstätig sind, müssen Sie Sozialabgaben auf die Ihnen zugesprochene Witwenrente abführen.
Bei der Bemessung des Krankenkassenbeitrags werden Ihre Einkommensarten in einer bestimmten Reihenfolge bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Das fünfte Sozialgesetzbuch legt diese wie folgt fest:
- Ihr Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ( in Ihrem Fall der Witwenrente)
- Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
- das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
Die genaue Berechnung der Beiträge erfolgt durch Ihre Krankenkasse.
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