Krank im Ausland - Wer zahlt unsere Arztkosten?
Antwort der Redaktion:
Als Mitglieder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse haben Sie in der Regel auch im Ausland Anspruch auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Allerdings übernimmt Ihre Krankenkasse nur diejenigen Kosten, welche vom öffentlichen Gesundheitssystem des Urlaubslandes erstattet werden würden. Das betrifft in der Regel also Behandlungen in öffentlichen Vertragspraxen oder Vertragskliniken des jeweiligen Landes. Behandlungen bei Privatärzten und in reinen Privatkliniken sind von der Kostenerstattung durch deutsche gesetzliche Krankenkassen ausgeschlossen.
Suchen Sie im Ausland einen solchen Vertragsarzt auf, können Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite ihrer Elektronischen Gesundheitskarte die Behandlung abrechnen. Zusätzlich ist ein Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis vorzulegen. Besteht der Arzt dennoch auf eine Barrechnung, lassen Sie sich diese für eine spätere Abrechnung bei der Krankenkasse in Deutschland kopieren und heben Sie dazu die Quittung und alle Zahlungsnachweise auf.
Mit der Europäische Krankenversicherungskarte haben Sie nicht nur in EU-Staaten Anspruch, sondern auch in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Norwegen und Island) sowie in allen Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat ( z.B. Israel oder die Türkei ) .
Für viele relevante Urlaubsländer gibt der GKV-Spitzenverband zudem Merkblätter zur Krankenversicherung für Touristen heraus. Dort finden Sie Hinweise und Adressen zum öffentlichen Gesundheitssystem des Landes.
In jedem Falle raten wir Ihnen zum zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Mit diesem günstig zu habenden Zusatzschutz können Sie sich für Leistungen absichern, die im Bedarfsfall sehr wichtig sind und teuer werden können. An erster Stelle ist hier ein Notfall-Rücktransport nach Deutschland zu nennen.
-
Präventionsreisen: Urlaub mit Kassenzuschuss
Wer im Job, Studium oder Ausbildung sein Bestes gibt, sehnt sich zu Recht nach Erholungsurlaub fern vom Alltag in einer nichtalltäglichen Umgebung. Viele Menschen verbinden mit dieser Vorstellung mehr als nur passives Relaxen und sind bereit, im Urlaub aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. -
Krank im Urlaub - Was ist zu beachten?
Krank ausgerechnet im Urlaub – ein Problem das die allermeisten Arbeitnehmer kennen. Nach wochen- oder monatelanger Vorfreude auf die verdienten Ferien bricht ausgrechnet in den Urlaubszeit eine Krankheit aus. -
Auslandsemester: Studis und ihre Krankenversicherung
Jedes Jahr absolvieren laut EU-Kommission rund 40.000 Studenten ein Auslandssemester. An der Gastuni möchten sie Auslandserfahrung sammeln, Sprachkenntnisse verbessern, Abenteuer erleben und neue Menschen kennen lernen. Die richtige Krankenversicherung darf dabei nicht vergessen werden. -
Europäische Gesundheitskarte (EHIC) auch nach Brexit weiter gültig
Auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sind deutsche Reisende als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dort weiterhin versichert. -
Neue Risikogebiete für FSME-Infektion durch Zecken
Das Robert-Koch-Instititut hat für das Jahr 2023 weitere Risikogebiete für FSME-Infektionen durch Zeckenbisse ausgewiesen. Die Zahl der als Risikogebiet deklarierten Kreise stieg auf 178 an. Neu betroffen ist neben den bayrischen Kreisen Fürstenfeldbruck und München auch der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.