Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Antwort der Redaktion:
Der Gesetzgeber hat den Krankenkassenwechsel ab 2021 vereinfacht: Ihr Arbeitgeber wird mittlerweile elektronisch informiert und die Kündigung der alten Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Darum kümmert sich nach der Antragstellung ihre neue zukünftige Kasse. Außerdem sind Sie nur noch zwölf Monate an jede Krankenkasse gebunden. Nach bereits einem Jahr also können Sie wieder eine neue Krankenkasse wählen (bei einer Beitragserhöhung sofort).
Nach wie vor gilt eine Frist von zwei Monaten wenn Sie regulär wechseln. Stellen Sie Ihren Mitgliedsantrag beispielsweise im Januar, dann werden Sie zum 1. April Mitglied in einer neuen Kasse. ( Die Frist beginnt immer nach dem Monatsende - in diesem Fall am 1. Feburar und endet dann am 31. März ). Immer dann wenn sich Ihr Status als Versicherter ändert ( zum Beispiel weil Sie sich selbstständig machen oder sich vorübergehend arbeitslos melden ), können Sie ohne Frist sofort eine neue Krankenkasse wählen und wechseln. Möchten Sie Ihre Kasse aufgrund eines neuen Jobs oder Arbeitgebers wechseln, dann ist dies auch sofort ohne weitere Fristen möglich.
Sobald der Datenaustausch mit der alten Krankenkasse von Statten gegangen ist, bestätigt Ihnen Ihre neue Krankenkasse den Wechseltermin und sendet Ihnen rechtzeitig ein Begrüßungsschreiben. Auch Ihre neue Chipkarte sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft bekommen. Ist der Wechsel von Statten gegangen, dann können Sie dies Ihrem Arbeitgeber formlos mitteilen, um Sie bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren anzumelden. Die Bestätigung dessen enthält er daraufhin elektronisch zurück – die Papierbescheinigung entfällt damit gänzlich.
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