Wer zahlt Krankenversicherung ohne Job, ohne Hartz 4 oder Grundsicherung?
Antwort der Redaktion:
Für Menschen die Grundsicherung in Anspruch nehmen gilt weiterhin eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das Sozialamt übernimmt als Träger dieser Leistung im Normalfall die fälligen Krankenkassenbeiträge.
Sollten Sie durch die Erbschaft ihren Anspruch auf Grundsicherung komplett verlieren, müssen Sie auch die Beiträge zur Krankenversicherung selbst an Ihre Krankenkasse abführen. Wenn Sie weiter ohne Einkommen sind, zahlen Sie dann den Mindestbeitrag für Freiwillig Versicherte. Dieser beträgt je nach Krankenkasse circa 200 Euro im Monat.
Bleibt Ihr Anspruch auf Grundsicherung grundsätzlich bestehen und wird nur der Zahlbetrag wegen der Berücksichtigung der Erbschaft reduziert, dann zahlt das Sozialamt weiterhin auch ihren Krankenkassenbeitrag.
Die Regelungen für Bezieher von Bürgergeld / ALG II ( „Hartz 4“) sind ähnlich. Verlieren Sie Ihren Anspruch auf Leistungen, gelten Sie beim Jobcenter als „arbeitssuchend ohne Leistungsbezug“. In diesem Fall werden auch nicht mehr die Kosten für die Krankenversicherung übernommen. Allerdings gelten in diesem Bereich höhere Grenzwerte bei der Anrechnung von Vermögen.
Ein Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Fallmanager / Betreuer einen Beratungstermin zu diesem Thema.
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