Wer zahlt Krankenkasse in der Elternzeit?
Antwort der Redaktion:
Als gesetzlich versicherte Angestellte bleiben Sie auch während der Elternzeit beitragsfrei in ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Solange Sie also keinen SV-pflichtigen Job während der Elternzeit ausüben, fallen für Sie also auch keine Krankenkassenbeiträge an. Das gilt ebenso, wenn Sie während der Elternzeit Elterngeld beziehen. Denn auch auf das Elterngeld müssen Sie keine Krankenkassenbeiträge abführen. Möchten Sie während Ihrer Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten und verdienen dabei mehr als 520 Euro brutto, sind entsprechend des daraus erzielten Arbeitsentgelts von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen.
Falls Sie verheiratet sind oder in einer anerkannten Lebenspartnerschaft leben, haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, sich für die Dauer des Elternurlaubs kostenlos in der Familienversicherung des ( gesetzlich versicherten ) Partners mit zu
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Schwangerschaft / Elternzeit / Familien
Die GKV-Leistungen für Schwangere umfassen u.a. das Mutterschaftsgeld, die Kostenübernahme für die geburtsmedizinische oder geburtshelferische Betreuung vor, während und nach der Entbindung sowie eine Reihe von Untersuchungen bzw. Impfungen. -
Mutterschaftsgeld als Lohnersatz
Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung und wird von der Krankenkasse gezahlt. Sie dient als finanzielle Absicherung für erwerbstätige Frauen während einer Schwangerschaft oder Entbindung. -
Elternzeit und Elterngeld
Der gesetzliche Mutterschutz für Arbeitnehmer endet schon wenige Wochen nach der Geburt. Wer im Anschluss eine längere Auszeit vom Job nehmen möchte, hat die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen. In dieser Zeitspanne ersetzt das Elterngeld das Arbeitseinkommen. -
Pränataltest auf Trisomien (NIPT)
Seit 2022 übernehmen gesetzliche Krankenkassen für Schwangere in bestimmten Fällen die Durchführung von pränatalen Bluttests auf Trisomien.