Ab wann kann ich mich privat versichern?
Antwort der Redaktion: Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin können Sie dann in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Ihr Einkommen regelmäßig über der so genannten Entgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. Diese liegt aktuell bei 5.550 Euro im Monat (2023) beziehungsweise bei 66.600 Euro im Kalenderjahr. Im Falle einer beruflichen Selbstständigkeit können Sie unabhängig von Ihrem monatlichen Einkommen frei zwischen beiden Versicherungssystemen wählen.
Als weitere Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung haben Sie in jedem Falle eine Befragung zu Ihrem Gesundheitszustand zu absolvieren. Diese kann sehr umfangreich ausfallen und ist in allen Punkten wahrheitsgemäß zu beantworten.
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung können Sie als Privatversicherte Ihren Versicherungsschutz entsprechend Ihrer Anforderungen und Wünschen vereinbaren. Damit haben Sie auch Einfluss auf Ihre monatliche Beitragshöhe. Aufgrund Ihrer bei der Gesundheitsprüfung gegebenen Antworten kalkulieren die in Frage kommenden privaten Versicherer Ihren individuellen Tarif. Meist haben Sie die Auswahl zwischen verschiedenen Tarifen oder abgestuften Tarifvarianten.
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