Welche Krankenkasse zahlt für mein Fitnessstudio?
Antwort der Redaktion:
Die Mitgliedsgebühren für ein Fitnesstudio dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht direkt bezahlen.
Richtig ist aber, dass die Kursgebühren für einzelne Gesundheitskurse in Fitnesstudios anteilig bis vollständig übernommen werden. Das ist möglich, wenn diese von qualifizierten Fachkräften oder lizensierten Übungsleitern begleitet werden. Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie also nicht ins Fitnessstudio und Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie sich auch nicht einfach von der Krankenkasse erstatten lassen.
Manche Krankenkassen haben zu dem auch Kooperationsverträge mit verschiedenen größeren Fitness-Anbietern abgeschlossen, um Versicherten Rabatte oder Gutscheine auf die monatlichen Mitgliedsgebühren zu gewähren. Sogar die Kosten für eine ganze Jahresmitgliedschaft können Sie so per Gutschein von der Krankenkasse finanzieren lassen.
Eine weitere gute Möglichkeit zur finanziellen Entlastung bieten die Bonusprogramme der Krankenkassen. Sehr viele Kassen honorieren den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Sportstudio oder Fitnessclub mit einem Bonusbetrag. Diesen können Sie in bar von der Krankenkasse ausgezahlt bekommen oder in Gesundheitsleistungen umwandeln. Die Bedingungen, unter welchen Sie die Bonusprämie erhalten, können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse anfragen beziehungsweise nachlesen.
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