Worauf muss ich als Rentner bei einem Krankenkassenwechsel achten?
Antwort der Redaktion: Auch als Rentner können Sie wie alle anderen gesetzlich Versicherten Ihre Krankenkasse frei auswählen und ebenso zwischen verschiedenen Kassen wechseln. Dabei brauchen Sie keine Gesundheitsprüfung befürchten - diese darf es in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht geben. Sind Sie als Rentner pflichtversichert, bleibt dieser Status auch in der neuen Krankenkasse bestehen.
Laufende ärztliche Behandlungen und ärztlich verordnete Medikationen werden zum Stichtag des Wechsels von der neuen Kasse weiter bezahlt. Das gilt auch für restliche Termine bei Physiotherapeuten, Rehasport, begonnene Zahnbehandlungen sowie alle bewilligten Verordnungen von Hilfsmitteln. Haben Sie eine Zuzahlungsbefreiung, gilt diese auch nach dem Kassenwechsel bis zum Jahresende weiter.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie darauf achten, dass Ihre neue Krankenkasse auch die Leistungen und den Service bietet, welche für Sie von Bedeutung sind. Ist es Ihnen beispielsweise wichtig, dass Sie einen Ansprechpartner vor Ort haben, so sollten Sie darauf achten, dass Ihre neue Krankenkasse über Geschäftsstellen in Ihrer Umgebung verfügt. Nicht jede Kasse bietet dieselben Leistungen an, deshalb klären Sie im Vorhinein ab, ob Ihre Wunschkrankenkasse auch bestimmte Behandlungen wie eine Zahnreinigung oder Reiseimpfungen bezahlt. Ein nicht zu verachtender Punkt ist außerdem der Zusatzbeitrag, welcher von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hoch ist.
Mit unserem Krankenkassentest haben Sie die Möglichkeit, verschiede gesetzliche Kassen detailliert zu vergleichen.
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