Wie kann ich mich als Studierender versichern?
Antwort der Redaktion: Um in Ihrem Alter ein Studium beginnen zu können, benötigen Sie zwingend eine eigene Krankenversicherung. Das bedeutet, Sie müssen sich entweder privat oder gesetzlich in einer Krankenkasse versichern. Dies ist für eine Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität verpflichtend. Eine (gesetzliche) studentische Krankenversicherung ist günstig und kostet je nach Krankenkasse zwischen 90 und 100 Euro im Monat. Hinzu kommt immer noch ein Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung ( derzeit 27,61 EUR ).
In dieser besonders günstigen Krankenversicherung der Studierenden können Sie nach Studienbenginn bis zum 30. Lebensjahr versichert bleiben. Sollten Sie Ihr Studium für ein Semester oder länger unterbrechen, können Sie in der gleichen Krankenkasse bleiben, müssen dort dann aber andere Beiträge zahlen.
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Duales Studium und Krankenversicherung
Ein Studi-Alltag zwischen Firma und Hörsaal, jede Menge echte Berufserfahrung und einen akademischen Titel on Top: Dual zu studieren wird immer beliebter. Auch für ein duales Studium braucht man eine Krankenversicherung - es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied. -
Uniklinik statt Zahnarzt: Lohnt eine Schnäppchen-Behandlung bei Studierenden ?
In manchen Großstädten kann man sich auch von Studierenden der Zahnmedizin behandeln lassen: Uniklinik anstatt Zahnarzt. Sowohl Privatleistungen wie Fissurenversiegelungen als auch der übliche Eigenanteil bei Zahnersatz wird wesentlich günstiger angeboten. -
Auslandsemester: Studis und ihre Krankenversicherung
Jedes Jahr absolvieren laut EU-Kommission rund 40.000 Studenten ein Auslandssemester. An der Gastuni möchten sie Auslandserfahrung sammeln, Sprachkenntnisse verbessern, Abenteuer erleben und neue Menschen kennen lernen. Die richtige Krankenversicherung darf dabei nicht vergessen werden. -
Werkstudent - ab wann musst du für die Krankenversicherung zahlen?
Werkstudenten haben das Privileg, dass sie während ihres Studiums in der Krankenkasse, der Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleiben. Allerdings gilt dieses Privileg nicht für die Rentenversicherung und Einkommenssteuer. -
Ab 1. Oktober: Mehr Bafög und höherer Krankenkassenbeitrag für Studenten
Gute Nachrichten für Studierende: Der BAföG-Satz steigt mit dem Start des neuen Wintersemesters am 1. Oktober kräftig an. Doch damit erhöhen sich auch die monatlichen Beiträge für die studentische Krankenversicherung. Das betrifft auch diejenigen, die kein BAföG bekommen.