Brauche ich beim FSJ eine eigene Krankenversicherung?
Antwort der Redaktion: Ein FSJ ist eine gute Möglichkeit, sich auszuprobieren und Berufsfelder kennenzulernen, bevor man zum Beispiel Azubi oder Student wird fällt. Aber auch beim FSJ besteht eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das bedeutet für Sie, dass Sie als eigenständiges Mitglied krankenversichert sind. Die vollständigen Krankenkassenbeiträge übernimmt immer der jeweilige Träger des FSJ ( nicht identisch mit der Einsatzstelle).
Im Gegensatz zu einem „normalen“ versicherungspflichtigen Job werden die Beiträge nicht zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Das hat den Hintergrund, dass Sie bei einem FSJ kein Arbeitsentgelt, sondern in der Regel ein Taschengeld, so der offizielle Begriff, erhalten. Sie brauchen Ihrem Träger beziehungsweise Ihrer Einsatzstelle also nur mitzuteilen, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sind oder sich versichern möchten. Waren Sie zuvor familienversichert, dann ruht diese Versicherung während dieser Zeit. Zahlt Ihnen Ihr FSJ-Träger kein Taschengeld, dann benötigen Sie auch keine eigenständige Versicherung, sondern können weiterhin bei Ihren Eltern in der Familienversicherung verbleiben.
Sollte durch das FSJ eine laufende Ausbildung oder ein Studium unterbrochen werden, kann die Familienversicherung im Anschluss auch nach dem 25. Geburtstag um maximal ein Jahr verlängert werden.
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