Ab wann benötige ich als Azubi eine Krankenversicherung?
Antwort der Redaktion: Bei einer betrieblichen Berufsausbildung handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Sobald Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen und als Azubi eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind Sie also nicht länger über Ihre Eltern versichert. Daher müssen Azubis spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn Mitglied in einer Krankenkasse sein und Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitnehmer bezahlen.
Handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt, dann können Sie in der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleiben, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen stimmen. Im besten Fall melden Sie sich noch vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn bei einer Krankenkasse an. Auch als Azubi können Sie frei wählen, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied werden möchten.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, versichert Sie Ihr Arbeitgeber einfach in der Krankenkasse, in welcher Sie zuvor noch familienversichert waren. Die Beiträge zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende jeweils zur Hälfte.
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