Tobias H. (33): Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Antwort: Lieber Tobias, sollte die Krankheit nachweislich per Attest über sechs Wochen andauern, haben Sie ab dem Beginn der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (Bruttoverdienst) vor dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Maximal werden 90 Prozent Ihres Nettogehalts gezahlt.
Für die Berechnung Ihres Krankengeldes zählen auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie auch vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge von Ihrem Arbeitgeber.
Die genaue Berechnung des Krankengeldes erfolgt dann nach einer bestimmten Formel. Gezahlt wird immer ein tägliches Krankengeld - monatlich rückwirkend jeweils für 30 Kalendertage pro Monat ( egal wie viele Tage der Monat tatsächlich hat). Dauert ihre Krankschreibung weiter an, wird das Krankengeld für maximal 78 Wochen gezahlt.
Beispielwerte für Krankengeld
Nettoverdienst (Monat) | monatliches Krankengeld |
1500 € | 1166 € |
2000 € | 1166 € |
2500 € | 1967 € |
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