Hauptregion der Seite anspringen
Betriebsrenten

Für ein Stopp der Doppelverbeitragung und rückwirkende Entschädigung

Interview mit Dietmar Hruschka, stellvertretender Bundesvorsitzender Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG)
veröffentlicht am 29.10.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Dietmar Hruschka - stellvertretender Bundsvorsitzender DVG e.V.Dietmar Hruschka - stellvertretender Bundsvorsitzender DVG e.V.
Millionen von Rentnern fühlen sich von der Politik geprellt, weil sie auf ihre privat finanzierten zusätzlichen Altersbezüge mehrfach Sozialbeiträge an die Krankenkasse und Pflegeversicherung abführen müssen. Warum die teilweise Rücknahme durch das Versichertenentlastungsgesetz nur ein Anfang sein kann, um die Beitragsgerechtigkeit wiederherzustellen, erklärt Dietmar Hruschka vom Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG e.V.).      

2018-10-29T12:46:00+00:00
Werbung

Das vom Bundestag verabschiedete Entlastungsgesetz sieht eine teilweise Abschaffung der Krankenkassenbeiträge auf selbst finanzierte Betriebsrenten und Versorgungsbezüge vor. Sind damit nun auch Direktversicherungen abgabenfrei?  

Nein. Die Auszahlungen aus Direktversicherungen werden nur dann von den SV-Abgaben befreit, wenn die Versicherten nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer ablösen und die kompletten Beiträge selbst finanzieren. Das geschieht zum Beispiel bei Kündigung und Arbeitslosigkeit, oder wenn Arbeitnehmer den Job wechseln und über den neuen Arbeitgeber die Direktversicherung nicht weiterführen können. Beitragsfrei wird dann nur der Zeitraum als alleiniger Versicherungsnehmer gestellt.

"Unsere Kernforderungen sind eindeutig: Ein sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung und ein Entschädigungsmodell für die Betroffenen"

Diese gesetzliche Regelung besteht bereits seit Beschluss des Bundesverfassungs-gerichtes ab 2010. Bis dahin wurden Direktversicherte in diesen Fällen trotzdem verbeitragt – obwohl kein Unterschied zu einer klassischen privaten Lebensversicherung bestand. Welch ein Unrecht, denn es bestand ja keinerlei beruflicher Bezug mehr. Diese Tatsache hinderte die Krankenkassen jedoch nicht daran, Direktversicherte, die eine Direktversicherung über eine Pensionskasse abgeschlossen hatten, weiter zu verbeitragen. Angeblich hätten Pensionskassen immer einen betrieblichen Rentenbezug. Nur dieses Unrecht hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss im Juni 2018 beendet und nur das soll jetzt im Entlastungsgesetz berücksichtigt werden.

An welchen Schieflagen aus Ihrer Sicht wurde denn bislang überhaupt nicht gerüttelt?

Nach wie vor gilt, solange der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer laut Vertrag ist, spielt es für die spätere Beitragspflicht keine Rolle, wer die Beiträge finanziert. Also spielt es auch keine Rolle, dass viele Arbeitgeber nur rein formal für die Abwicklung des Vertrags sorgen, sich aber gar nicht an der Finanzierung der Altersbezüge beteiligen. Und es ist immer noch egal, ob Arbeitnehmer die Prämien ganz alleine, aus bereits sozialversicherungspflichtig behandeltem Entgelt oder aus Entgelt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze finanzieren. In all diesen Fällen ist die Kapitalauszahlung nach wie vor beitragspflichtig.


Wie hoch ist am Ende die reale Beitragslast der Betroffenen auf die Auszahlung der Altersbezüge?

Zunächst möchte ich klar stellen, dass es sich bei den Abgaben auf Direktversicherungen nicht nur um eine doppelte Verbeitragung, sondern in der Regel sogar um eine Mehrfachverbeitragung handelt. Denn sehr viele Direktversicherte haben in der Einzahlungsphase den Beitrag von ihrem Netto über den Arbeitgeber eingezahlt. Das heißt, sowohl Arbeitnehmer- also auch Arbeitgeberanteil und die Pflegeversicherung wurden schon vollständig an die Krankenkassen abgeführt.

"Wer selbst für das Alter vorsorgt, darf dafür später nicht bestraft werden!"

Nach der Kapitalauszahlung erfolgt dann noch einmal für 120 Monate lang die volle Verbeitragung auf die ausgezahlten Summe, also noch einmal Arbeitnehmer-, Arbeitgeberanteil und Pflegeversicherung. Damit wird die Auszahlungssumme in der Regel um fast ein Fünftel geschmälert!
Und es gibt weitere und nicht unerhebliche Nachteile wie die dauerhafte Schmälerung der gesetzlichen Rente oder auch reduziertes Krankengeld. Und der finale Sargnagel für diese Altersvorsorge ist die anhaltende Niedrigzinsphase. Damit wird die eigene Altersvorsorge endgültig zur Farce! Kurz gesagt, muss ein Prinzip gelten: Wer selbst für das Alter vorsorgt, darf dafür später nicht bestraft werden!

Werden sie weiter und auch rückwirkend darum kämpfen, dass ihre Direktversicherungen nicht länger wie rein betriebliche Altersversorgungen behandelt werden?

Wir sind im permanenten Gesprächen mit der Politik, Gewerkschaften, Versicherungen und anderen Verbänden, um Handlungsdruck aufzubauen. Wir sagen der Politik ganz klar: Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei, jetzt müssen konkrete Taten folgen. Alles andere führt zu weiterer Politikverdrossenheit und schwindenden Vertrauen in die Politik. Wir wissen, dass die im Bundestag vertretenen Parteien, erkannt haben, dass  Handlungsbedarf besteht. Unsere Kernforderungen sind eindeutig: Ein sofortiger Stopp der Doppelverbeitragung und ein Entschädigungsmodell für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG 2004 rückwirkend, also ohne Bestands- und Vertrauensschutz und ohne Übergangsregelungen eingegriffen wurde.

"Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei, jetzt müssen konkrete Taten folgen. Alles andere führt zu weiterer Politikverdrossenheit und schwindenden Vertrauen in die Politik."

Auch wenn viele Ihrer Forderungen weiter bestehen, hat Ihr Verein gerade einen gewissen politisch Erfolg errungen. Wie haben sie den politischen Prozess aus basisdemokratischer Sicht erlebt – und können Sie das Mittel einer Vereinsgründung auch anderen Initiativen empfehlen?

Wir haben eine ganze Menge erreicht…auch wenn wir noch nicht am Ziel sind. Die Politik beschäftigt sich intensiv mit dem Thema und sucht nach Lösungen. Die Medien berichten sehr umfassend und auch Verbände und Gewerkschaften fordern immer lauter eine Lösung.  Ja, ich kann eine Vereinsgründung nur empfehlen. Entscheidend ist der unbedingte Wille, zum Erfolg zu kommen und eine klare Strategie zu verfolgen und - ganz wichtig - die Mitglieder „mitzunehmen“ und regelmäßig zu informieren.

Unseren Verein haben wir erst 2015 mit 40 Mitgliedern gegründet. Heute zählen wir  nahezu  2.000 Mitglieder und wachsen weiter. Bundesweit sind mehr als 30 Stammtische aktiv, die sich in bestimmten Abständen treffen, Aktionen diskutieren und organisieren und auch Politiker einladen. Zu unserer Strategie gehörte von Anfang an die Medienarbeit und die Einbindung von Gewerkschaften und Verbänden.

 

Weiterführende Artikel:
  • "Dieses Problem muss dringend gelöst werden"
    Durch das neue Versichertenentlastungsgesetz werden bestimmte Betriebsrenten und Versorgungsbezüge von der Beitragspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung befreit. Das war längst überfällig, sagt Matthias W. Birkwald, der als rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion sich seit Jahren für dieses Thema stark macht.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14015 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien