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Vernetzung

Welche Vision steckt hinter Vivy?

Startup-Gründer Christian Rebernik im Interview
veröffentlicht am 13.07.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Chritian Rebernik - Gründer und CEO von Vivy Chritian Rebernik - Gründer und CEO von Vivy(c) Vivy
Die digitale Vernetzung zwischen Arzt, Patient, Labor, Klinik und Krankenkasse steht in den Startlöchern und wird das Gesundheitswesen verändern. IT-Gründer Christian Rebernik hat mit Vivy eine neue digitale Plattform dafür geschaffen, unterstützt unter anderem von DAK, Bahn BKK und IKK Classic. Im Gespräch mit krankenkasseninfo beantwortet der CEO Fragen rund um die neue Anwendung. 

2018-07-13T14:01:00+00:00
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Herr Rebernik, seit 2016 gibt es eine neue Generation der elektronischen Gesundheitskarte, mit der auch Befunde und Notfalldaten wie in einer Patientenakte gespeichert werden können. Einige Krankenkassen entwickeln zudem eigene Lösungen für digitale Vernetzung. Warum braucht es noch eine weitere App in diesem Bereich?

Es geht hier gar nicht um „noch“ eine App. Vivy ist bislang die einzige wirklich offene Lösung in diesem Bereich. Das heißt: Im Gegensatz zu anderen Angeboten ist sie nicht an eine bestimmte Krankenkasse gebunden. Es ergeben sich also auch keine Konfliktpunkte, wenn Nutzer die Kasse wechseln möchten, denn Vivy arbeitet mit verschiedenen gesetzlichen und privaten Versicherern zusammen. Unsere Nutzer behalten dabei stets die volle Kontrolle über ihre sensiblen Daten.

Außerdem geht das Konzept von Vivy über eine bloße App hinaus. Über diverse Schnittstellen können Nutzer verschiedene Geräte wie Fitnesstracker mit Vivy verbinden. Durch diesen Plattformgedanken entsteht eine ganzheitliche Gesundheitslösung, die der Nutzer nach und nach individuell auf seine Bedürfnisse anpassen kann. Dazu gehört auch ein persönlicher Gesundheitsassistent, der Patienten an Vorsorgeuntersuchungen und Impftermine erinnert und ihnen Informationen zu Medikamenten liefert – natürlich nur sofern die Nutzer das möchten.

Ihre Anwendung haben sie nicht nur gemeinsam mit verschiedenen Krankenkassen, sondern auch mit Patienten entwickelt. Wie weit ging diese Zusammenarbeit mit den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern?

Bei der Entwicklung der Vivy-App legten wir von Beginn an großen Wert auf eine aktive Zusammenarbeit mit Ärzten und Patienten. Vor der Veröffentlichung der Anwendungen wurden alle Funktionen noch einmal von diesen beiden Gruppen der zukünftigen Nutzer getestet. Ihre Kritik und Anregungen sind in die finale Version mit eingeflossen.
 
Die Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte verzögerte sich nicht zuletzt entscheidend auch wegen der notwendigen technischen Umrüstung in den Arztpraxen. Mit welchen Endgeräten sollen Ärzte Ihre Patientenakte verwenden können?

Eine der Ideen hinter Vivy ist, dass keine zusätzlichen Endgeräte mehr benötigt werden. Während Patienten einfach ihr Smartphone nutzen, können Ärzte, Krankenhäuser, Labore und andere Leistungserbringer Daten über eine Schnittstelle direkt aus ihren Praxissystemen einpflegen und abrufen. Wenn das nicht möglich ist, bieten wir verschiedene Alternativen an, die keine Extrakosten verursachen. Zum einen gibt es die Möglichkeit des Webuploads, der keine zusätzliche Hard- oder Software benötigt. Zum anderen können Dokumente sogar an die App gefaxt werden. Dadurch können auch kleinere Praxen, die nicht über die neueste IT verfügen, ihren Patienten einen zeitgemäßen Service bieten.

Der Gesetzgeber schreibt im E-Health-Gesetz vor, dass die Patienten immer die Hoheit über alle Datenzugriffe behalten und keine unbefugten Dritten Zugang bekommen dürfen. Wie verträgt sich dies mit der Mobilität einer Daten-App, die von Smartphone zu Smartphone wandern kann?

Das ist ganz richtig, die App kann wandern, nicht aber die Daten mit denen sie arbeitet. Die vertraulichen Patienteninformationen werden nur zur Ansicht auf dem Smartphone eines Nutzers geöffnet, gespeichert sind die Daten auf zertifizierten Servern in Deutschland, die allen europäischen Datenschutzbestimmungen entsprechen. Neben der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Vivy die Nutzerdaten durch ein zweistufiges Know-Your-Customer-Verfahren, mit dem die Identität eines Nutzers verifiziert wird, bevor er die App verwenden kann.

Wir verwenden außerdem eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels selbstgewähltem Passwort und einem persönlichen Zugangs-Code. So können wir sicherstellen, dass niemand von einem verlorenen oder gestohlenen Telefon aus auf die sensiblen Daten zugreifen kann. Außerdem raten wir jedem Nutzer dazu, ein Back-Up des privaten Schlüssels zu machen und dies an einem sicheren Ort aufzubewahren. Denn: Geht das Smartphone verloren und der Nutzer hat kein Back-Up sind auch die Daten weg. Weder wir noch die Kassen können diese wiederherstellen.

Eine weitere Frage zur Datensicherheit: Wo genau werden bei Ihnen die sensiblen Patientendaten abgelegt und gespeichert, damit die behandelnden Ärzte, aber auch die Versicherten selbst darauf zugreifen können?

Alle Daten werden auf Servern in Frankfurt am Main gespeichert, die unter das strenge deutsche Datenschutzrecht fallen. Den Zugangs-Code zu den Akten, ein sogenannter Private Key, hat nur der Nutzer. Alle Gesundheitsdaten werden auch ausschließlich in Deutschland verarbeitet, das regelt ein Abkommen mit dem Server-Betreiber Amazon Web Services. Außerdem bestätigt der TÜV Rheinland, dass Vivy die Anforderungen hinsichtlich Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von sensiblen Daten erfüllt und führt regelmäßige Überprüfungen durch. Wir haben uns bewusst für die Cloud-Lösung entschieden, um sicherzustellen, dass Ärzte und Patienten zu jeder Zeit auf die Daten zugreifen können und das von überall auf der Welt.

Längst nicht alle der mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherten sind im Besitz eines Smartphones. Sind diese dann dadurch von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen?

Ausschließen möchten wir von unseren Dienstleistungen natürlich niemanden, aber wer kein Smartphone besitzt, möchte vermutlich auch seine Akten lieber noch in Papierform einsehen. Nachteile entstehen dadurch selbstverständlich nicht, die Entscheidung liegt im freien Ermessen jedes Patienten. Doch gehen wir davon aus, dass im Zuge der Digitalisierung das Smartphone endgültig zum ständigen Begleiter im Alltag wird, was es für sehr viele Menschen ohnehin schon längst ist.

Herr Rebernik, wir bedanken und für dieses Gespräch.

 

Weiterführende Artikel:
  • Auf dem Weg in die Digitalisierung
    Im seit 2016 geltenden E-Health-Gesetz sind die Anforderungen an einen sicheren Umgang mit den elektronischen Daten der Kassenmitglieder sowie der Ausbau einer 'digitalen Infrastruktur' im Gesundheitswesen festgeschrieben.
  • "Ich bin nicht der Einzige der langsam ungeduldig wird"
    Die umfassende digitale Vernetzung mit Hilfe der Elektronischen Gesundheitskarte lässt weiter auf sich warten. Die AOK ist wie die TK mittlerweile dabei, eine eigene Lösung zu entwickeln.

 

 

 

 

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