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Leistungen der Krankenkassen

Neue Brillen-Regelung: Gesetzgeber ließ Klarsicht vermissen

DBSV-Chef Bethke sieht weiterhin starken Handlungsbedarf
veröffentlicht am 09.03.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Brillengläser werden für stark Fehlsichtige wieder von den Krankenkassen bezuschusst Brillengläser werden für stark Fehlsichtige wieder von den Krankenkassen bezuschusst(c) Claudia Hautumn / pixelio
Die "Brille auf Rezept" kehrt zurück, vermeldeten die Medien im Februar 2017. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass der allergrößte Teil der fehlsichtigen Menschen in Deutschland von der neuen Gesetzesregelung ausgeschlossen bleibt. Dass es überhaupt zu dieser aktuellen Änderung kam, ist vor allem das Verdienst des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Geschäftsführer Andreas Bethke fordert weitere Schritte zur Verbesserung der Versorgung.

2017-03-09T14:04:00+00:00
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Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV(c) DBSV / Friese
Herr Bethke, warum war eine Korrektur der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Sehhilfen aus Ihrer Sicht so dringend notwendig?

Die Situation vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist mit dem Fall vergleichbar, dass man einem beinamputierten Versicherten die Prothese nicht zur Verfügung stellt, weil er mit der „hinzugedachten“ Prothese ja laufen kann. Denn Versicherte ab 18 Jahren haben im Moment nur dann Anspruch auf Sehhilfen, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt.

Wer aber durch die Sehhilfe ein besseres Ergebnis erzielen kann, geht absurderweise leer aus. Die aktuelle Gesetzeslage hat zur Konsequenz, dass Menschen mit einer sehr gravierenden Fehlsichtigkeit, die sich eine Brillen- oder Kontaktlinsenversorgung nicht leisten können, vermeidbare, aber ganz erhebliche Einschränkungen im alltäglichen Leben haben. Schon 2007 hat der Bundestag hier dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannt.*


Krankenkassentest: Welche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen für Brillen /Sehhilfen?


In den Mitteilungen zum Gesetz ist davon die Rede, dass Brillen auf Rezept nun wieder erstattet werden. Betrifft das auch und vor allem zu den gleichen Konditionen die Verschreibung von Kontaktlinsen?

Neu geregelt wurde mit dem Gesetz der Personenkreis, der Anspruch auf Sehhilfen hat. Auf welche Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) konkret ein Anspruch besteht, ist im zweiten Schritt zu klären. Der Gesetzgeber geht in der Regel von einer Brillenversorgung aus. Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen besteht dagegen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Wann das der Fall ist, ergibt sich aus der  Hilfsmittelrichtlinie des G-BA.

Da Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht ununterbrochen getragen werden können, ist bei verordneten Kontaktlinsen die zusätzliche Verordnung von Brillengläsern möglich. Die Kosten für Pflegemittel werden nicht übernommen. Liegen die Voraussetzungen für eine Kontaktlinsenversorgung nicht vor, wählt der Versicherte aber Kontaktlinsen statt einer Brille, zahlt die Krankenkasse als Zuschuss höchstens den Betrag, den sie für eine erforderliche Brille aufzuwenden hätte.

 

Von der Neuregelung profitieren eher stark fehlsichtige Sehpatienten ab sechs bzw. vier Dioptrien bei Hornhautverkrümmung. Wie viel Prozent der insgesamt Betroffenen gehen denn nach wie vor leer aus?

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht davon aus, dass maximal 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen von der Neuregelung profitieren.

 

Die Wiedereinführung der Kostenerstattung für Sehhilfen ist ein erfolgreiches Ergebnis Ihrer Verbandsarbeit. Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

Zunächst müssen die Festbeträge für Sehhilfen der neuen Gesetzeslage angepasst, also erhöht werden. Sie müssen grundsätzlich eine Versorgung ermöglichen, die keine Zuzahlung erfordert. Erheblichen Handlungsbedarf gibt es auch im Bereich der Rehabilitation. Anders als bei den meisten schwerwiegenden Erkrankungen gibt es in Deutschland bislang keine medizinische Rehabilitationsleistung nach Sehverlust als Regelleistung. Das Sehen spielt in unserer optisch geprägten Welt mit Abstand die größte Rolle bei der Wahrnehmung der Umwelt. Es wird höchste Zeit, dass ein Rehabilitationskonzept entwickelt, umgesetzt und bezahlt wird, das den massiven Teilhabebeeinträchtigungen bei Sehverlust entgegenwirkt.

 

Link zur Homepage des DBSV

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)

*(Deutscher Bundestag, Drucksache 16/6270 S. 46)

Weiterführende Artikel:
  • Neues Gesetz: Krankenkassen zahlen wieder für Brillen
    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen wieder die Kosten für die Anfertigung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Eine entsprechende Gesetzesänderung im Rahmen des Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll im März in Kraft treten.

 

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