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Notfallmedizin

Integrierte Notfallzentren - Was ändert sich in der Notfallversorgung?

veröffentlicht am 13.08.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Rettungsdienstfahrzeug Rettungsdienstfahrzeug(c) pixabay
Integrierte Notfallzentren (INZ) bieten eine bedarfsgerechte Versorgung für alle medizinischen Probleme. Sie sollen durch eine nahtlose Verzahnung der Ressourcen und eine effizientere Patientenführung zu einer qualitativ besseren und effektiveren Notfallversorgung beitragen. Die INZ führen zu einer effektiveren Vernetzung von Rettungsdienst, Notaufnahmen und anderen an der Notfallversorgung beteiligten Instanzen. Für Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft zusätzlich sogenannte „KINZ“ (Integrierte Kinder- und Jugendnotfallzentren) eingerichtet werden.

2024-08-13T13:32:00+00:00
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Was wird an einem Integrierten Notfallzentrum behandelt?

Bei Symptomen, für die man entweder eine Praxis für Allgemeinmedizin oder eine Praxis für Fachmedizin aufsuchen muss, aber auch bei einem medizinischen Problem, das eine akute Notfallversorgung erfordert, kann man sich an ein integriertes Notfallzentrum wenden. Hier werden die Betroffenen von diensthabenden Ärzten aus der Allgemein- und Notfallmedizin versorgt. Auch die Vermittlung von zeitnahen Terminen in Partnerpraxen gehört zum Leistungsspektrum. Darüber hinaus können kurzfristig benötigte Medikamente ausgegeben werden, sofern die Notfallzentren über Kooperationsverträge mit Apotheken in der Nähe verfügen. Die INZ verfügen in der Regel über ein Kontingent an eigenen Medikamenten. Diese können im Bedarfsfall an Patienten abgegeben werden.

Was unterscheidet ein INZ von der klinischen Notaufnahme?

Notaufnahme im Krankenhaus Notaufnahme im Krankenhaus(c) Getty Images /upixa
In Deutschland gibt es zu viele Notrufe, aber oft zu wenig Notfallsanitäter. Patienten können oft nicht selbst einschätzen, ob ein Notfall vorliegt oder nicht, was die angespannte Situation in den Hausarztpraxen oder Notaufnahmen weiter verschärft. Integrierte Notfallzentren können hier eine niedrigschwellige zentrale Anlaufstelle an ausgewählten Krankenhäusern sein, wie zum Beispiel das Marienkrankenhaus in Hamburg. INZ nehmen an der Notfallversorgung teil und erhalten damit eine stationäre Notfallstufe.
Ein wesentlicher Unterschied zu einer regulären Notaufnahme ist hier der sogenannte „gemeinsame Tresen“, an dem mit Hilfe eines standardisierten Einschätzungsverfahrens entschieden werden kann, ob die Patienten direkt versorgt oder an eine adäquate ambulante Versorgung weitergeleitet werden können. Dies geschieht im INZ des Marienkrankenhauses Hamburg softwaregestützt. Diese stellt anhand gezielter und strukturierter Fragen fest, ob eine stationäre oder eine ambulante Behandlung erforderlich ist. Ein weiterer Unterschied ist, dass das INZ auch hausärztliche Termine anbietet und somit auch Nicht-Notfälle behandelt. Patienten können also sowohl mit einem Herzinfarkt als auch mit einem Husten zum INZ gehen. Ein Hauptaugenmerk eines Integrierten Notfallzentrums liegt auf der möglichst bedarfsgerechten Versorgung der Patienten.
Die Notaufnahme eines INZ ist täglich rund um die Uhr geöffnet. Auch bei hausärztlichen Anliegen können Patienten bei Bedarf einen Termin außerhalb der üblichen Praxiszeiten vereinbaren..

Ist immer ein Notarzt vor Ort?

In den INZ ist immer ein Notarzt anwesend. Auch am gemeinsamen Empfangstresen ist medizinisch geschultes Personal zugegen, das bei Fragen weiterhelfen kann. Darüber hinaus werden Notärzte hinzugezogen, wenn es um die allgemeine Beurteilung von Kindern geht oder die Ersteinschätzungssoftware in Frage gestellt wird.

Muss ich eine Eigenbeteiligung leisten?

Da die INZ, wie beispielsweise in Hamburg, in ein Krankenhaus integriert sind und sich auch die Kassenärztliche Vereinigung um die medizinische Versorgung im Notfall kümmert, gelten ähnliche Bedingungen wie in einer normalen Notaufnahme oder Praxis.
Die Integrierten Notfallzentren sind eine organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einheit, befinden sich aber auf dem gleichen Campus. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen rechnen direkt mit dem INZ ab.
Die Zuzahlung beträgt für Versicherte in der Regel etwa zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Es ist jedoch nie mehr als der Preis des Arzneimittels zu zahlen.

Digitale Vernetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung

Die Kooperationspartner im INZ beziehungsweise KINZ, also die Krankenhausträger und die Kassenärztlichen Vereinigungen, schließen eine Vereinbarung mit gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten. Die Bereiche beider sollen digital vernetzt werden, so dass eine medienbruchfreie Übermittlung der Daten der Hilfesuchenden möglich ist. Die digitale Vernetzung ermöglicht es aber auch, wenn die Einrichtung eines KINZ zum Beispiel aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, eine telemedizinische Unterstützung durch Kinder- und Jugendärzte zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise durch kooperierende KINZ erfolgen. Darüber hinaus kann nach erfolgter Erstversorgung ein geeigneter Termin zur Weiterbehandlung in der Regelversorgung, also zum Beispiel in der Hausarztpraxis, vermittelt werden.

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