Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Versicherungsstatus bei Arbeitslosigkeit
medizinische Versorgung per Gesundheitskarte(c) getty / pattilabelle
Wer zahlt die Krankenkassenbeiträge bei ALG / Bürgergeld?
Bürgergeld und Krankenkasse(c) getty Images /lowkick
Wird der Antrag auf ALG bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit
- die Beiträge zur Krankenversicherung
- die Beiträge zur Pflegeversicherung
- die Beiträge zur Rentenversicherung
Das Bürgergeld dient zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes von Arbeitsuchenden. Die Finanzierung dieser Leistung entstammt aus Steuergeldern. Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach einem festgelegten Regelbedarf sowie den Kosten für Unterkunft (KdU) und Heizung. Für das Bürgergeld meldet man sich beim Jobcenter und stellt dort einen entsprechenden Antrag. Wird der Anrag auf Bürgergeld bewilligt, übernimmt das Jobcenter die
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Pflegeversicherung
Beitragsübernahme auch im Falle einer Sperrfrist, bei der temporär kein Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld gemindert gezahlt wird.
Doch nicht in jedem Fall übernehmen die Leistungsstellen die Kosten für Pflege- und Krankenversicherung. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer die Entlassung mit einer Abfindung entschädigt bekommt. Dann muss der Versicherte die Beiträge selbst übernehmen.
Bezieht man Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, kann man unter bestimmten Konditionen in einem Nebenjob Geld hinzu verdienen. Die Leistungsstellen übernehmen auch hierbei weiterhin die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe, solange:
- Der Nebenjob vorher dem Leistungsträger angezeigt wird
- Das Arbeitsentgelt nicht mehr als 165 Euro beträgt
- Die Wochenarbeitszeit wenuger als 15 Stunden beträgt
Kassenleistungen bei Arbeitslosigkeit
Der Versicherungsschutz bei Kranken- und Pflegeversicherung bleibt unberührt, egal ob man nun ALG oder Bürgergeld bezieht oder vom Arbeitslosengeld nach einem Jahr zum Jobcenter wechseln muss. Somit bleibt man allen anderen Versicherten gleichgestellt und hat Anrecht auf folgende Krankenkassenleistungen:
- Behandlungen bei Vertragsärzten / in Vertragskliniken
- Kostenübernahme von Rezepten und Verordnungen
- Anrecht auf Krankengeld und weitere Lohnersatzleistungen
- Familienversicherung bei Arbeitslosengeld und Bürgergeld
Bezieht man Arbeitslosengeld und hat bereits Partner oder Kinder über seine Krankenkasse versichert, bleibt die kostenlose Familienversicherung bestehen. Ähnliches gilt für die Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Bürgergeld. Hier bleiben allerdings nur Kinder bis 14 Jahre familienversichert. Die anderen Personen einer Bedarfsgemeinschaft müssen eigenständig Mitglied einer Krankenkasse werden. Diese können Sie wählen. Aber auch für diese Beiträge kommt das Jobcenter auf.
Kostenübernahme für Medikamente und Hilfsmittel
Bezieher von Bürgergeld und Arbeitslosengeld müssen sich wie alle Versicherten an den Kosten für Medikamente, Therapien, Krankenhausaufenthalte oder Hilfsmittel beteiligen. Somit gelten für alle die gleichen Bedingungen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beim Thema Zuzahlungen:
- Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendlichen bis zur Volljährigkeit
- Zuzahlungen bis höchstens 2 Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr
- Chronisch Erkrankte haben eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.
Krankenkassenwechsel bei Arbeitslosigkeit
Krankenkassenwechsel(c) Pixabay / CC0
Für privat versicherte Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren oder aufgeben, tritt zumeist eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ausnahmen sind gegeben, wenn
- kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
- Versicherte älter als 54 Jahre sind
- Versicherte vor Beginn der Altersgrenze mindestens 5 Jahre privat versichert waren
Wer länger als fünf Jahre privat versichert war, kann den Status als Privatversicherter per Antrag bei der Arbeitsagentur beibehalten und muss nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln. Der Bezug von Bürgergeld hingegen erlaubt keinen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung.
Krankenversicherung nach Kündigung durch Arbeitgeber
Betroffene einer Kündigung bleiben im ersten Monat gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei krankenversichert. Meldet man sich bei der Agentur für Arbeit, übernimmt diese die Beträge, die man am zweiten Monat zahlt – auch im Falle einer dreimonatigen Sperrzeit nach eigenständiger Kündigung. Die Sperrfristregelung gilt allerdings nur für vormals Angestellte mit Pflichtversicherung. Wer sich vorab freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherte, muss mitunter nachträglich den Beitrag für den ersten Monat nach der Kündigung selbst bezahlen.
Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung
Den Arbeitsvertrag kündigen(c) fotolia.de / Stockfotos-MG
- Umzug des Ehepartners
- Kündigung aufgrund von Mobbingerfahrungen und sexuellen Übergriffen
- Kriminelles Handeln der Vorgesetzten
- Ausbleiben von Lohnzahlungen
Sperrfristen werden neben der eigenen Kündigung auch verhängt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung aufgrund von schlechtem Verhalten des Arbeitsnehmers ausspricht. Wodurch auch immer die Sperrfrist entstand, wird das Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum nicht nachgezahlt.