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Digitalisierung

Richtig krank melden mit der eAU

veröffentlicht am 23.02.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ab 2021 sollen Krankmeldungen nur noch elektronisch akzeptiert werdenAb 2021 sollen Krankmeldungen nur noch elektronisch akzeptiert werden
Die elektronische Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung (eAU) ist an die Stelle des „gelben Scheins“ getreten. Bei Krankschreibung wird die eAU nun bundesweit für alle gesetzlich Versicherten digital an die jeweilige Krankenkasse übermittelt.

2024-02-23T16:18:00+00:00
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Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland für ihre gesetzlich versicherten Beschäftigten die eAU elektronisch abrufen. Dabei übermitteln die Arztpraxen die jeweilige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Dies ermöglicht ihnen der spezielle Kommunikationsdienst „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen). Dieser wird durch hohe Sicherheitsstandards unterstützt, zu denen beispielsweise eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gehört. Damit entfällt für die Beschäftigten auch die Einreichung der AU in Papierform beim Arbeitgeber beziehungsweise bei der Krankenkasse.

Wie viele Tage kann man ohne Krankmeldung krankheitsbedingt ausfallen?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt ausfällt, dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung nicht sofort einen Arzt aufsuchen muss. Dauert die
Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer spätestens beim nächsten Arbeitgeber eine eAU vom Arzt vorlegen. Diese Regelung gilt also spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer neben der Arbeitsunfähigkeit auch deren voraussichtliche Dauer mitteilen.

Wie meldet man sich richtig krank?

Die Krankmeldung muss unverzüglich über einen bestimmten oder mehrere verschiedene Kommunikationskanäle erfolgen. Sofern das Unternehmen keine besonderen Vorgaben macht, sind alle Kommunikationswege zulässig. Zu den möglichen Varianten gehören neben dem klassischen Telefonanruf auch E-Mail, Fax oder, falls vom Unternehmen angeboten, WhatsApp. Gibt der Arbeitgeber einen bestimmten Kommunikationsweg vor, muss dieser für alle Arbeitnehmer zugänglich sein. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich bei seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu erkundigen, ob und welche Regelungen genau für ihn gelten.

Dürfen Arbeitgeber eine eAU auch früher anfordern?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit auch früher anfordern. Sie haben die Befugnis, die gesetzliche Regelung zu ändern und können daher die eAU bereits vor dem vierten Krankheitstag verlangen. Dies erfordert keine Änderung des
Arbeitsvertrages und muss nach dem EntgFG auch nicht begründet werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer voll arbeitsfähig ist. Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber am Nachmittag des ersten Krankheitstages plötzlich eine AU vom Arbeitnehmer verlangt. Der Arbeitnehmer hat dann kaum noch die Möglichkeit, am selben Tag einen Arzttermin wahrzunehmen. Darüber hinaus gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Arbeitgeber nicht pauschal für ein Geschlecht die Dauer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begrenzen darf, nur weil im Betrieb in letzter Zeit mehr Männer als Frauen krank waren.​

Ab wann ist ein  Missbrauchsverdacht bei einer Krankmeldung gegeben?

Eine Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn ein tatsächlicher sachlicher Grund vorliegt und sich ein Missbrauchsverdacht erhärtet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer sehr häufig Kurzerkrankungen von nur ein bis drei Tagen meldet oder regelmäßig montags oder freitags fehlt. In diesen Einzelfällen ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig. Der Gleichbehandlungsgrundsatz darf aber auch hier nicht außer Acht gelassen werden: Alle Beschäftigten, bei denen ein Missbrauchsverdacht besteht, müssen gleich behandelt werden.

Wie lange hat man Zeit, die AU abzugeben?

Auch 2024 müssen nur Privatversicherte ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen. Diese muss ebenso wie die digitale Variante spätestens am vierten Kalendertag vorgelegt werden. Gesetzlich Versicherte haben es leichter: Sie müssen die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber einreichen. Der Arzt stellt die eAU aus und leitet sie automatisch an die jeweilige Krankenkasse weiter. Dazu verpflichtet ihn das Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber kann die eAU dann am Folgetag abrufen.

Was erfährt der Arbeitgeber über die eAU zur Krankheit?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden folgende Daten an den Arbeitgeber übermittelt:

  1. Name des Versicherten
  2. Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  3. Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung
  4. Informationen über einen möglichen Arbeitsunfall oder dessen Folgen.

Der Arbeitgeber erfährt jedoch weder den Namen des Arztes, der die Krankschreibung ausgestellt
hat, noch die Diagnose.

Was passiert, wenn man im Krankheitsfall kein Attest abgibt?

Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht, seine krankheitsbedingte Abwesenheit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, muss er nach einer entsprechenden Abmahnung mit einer Kündigung rechnen. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten und die Verletzung der Nachweis- beziehungsweise Anzeigepflicht hinweisen. Eine direkte Kündigung im Einzelfall und ohne vorherige Abmahnung ist unzulässig.

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