Hauptregion der Seite anspringen
PKV oder GKV

Krankenversicherung im Referendariat

veröffentlicht am 24.11.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Referendariat und Krankenversicherng Referendariat und Krankenversicherng(c) Getty Images / ArthurHidden
Jedes Jahr stehen Lehramtsanwärter vor der Frage, ob sie sich während des Referendariats gesetzlich oder privat versichern sollen. Referendare bzw. Beamte auf Widerruf haben in der Regel bereits Anspruch auf Beihilfe. Die Wahl der Krankenkasse hängt also von mehreren Faktoren ab.

2023-11-24T15:57:00+00:00
Werbung

Zu Beginn des Referendariats kommen viele Dinge auf angehende Lehrer oder Beamte zu. Unter anderem müssen sie sich entscheiden, welche Krankenversicherung für sie die beste ist. Denn die Versicherungspflicht gilt für alle Bundesbürger, also auch für Referendare. Ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung besser ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Anspruch auf Beihilfe

privat oder gesetzlich versichern? privat oder gesetzlich versichern?(c) Fotolia.de / stockWERK
Wer im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, muss zunächst eine bestimmte Zeit als Referendar oder Beamtenanwärter absolvieren. Man gilt als Beamter auf Widerruf und hat bereits Anspruch auf Beihilfe zur Krankenversicherung. Ein Teil der Kosten für Arztbesuche oder Medikamente wird also vom Dienstherrn übernommen. Der Staat beteiligt sichdamit an den Gesundheitskosten seiner Beamten.

Meist erhalten Referendare so genannte Beihilfe zur Krankenversicherung in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Prämien. Die tatsächliche Höhe ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in den Beihilfeverordnungen der Länder beziehungsweise des Bundes geregelt. Die Beihilfe wird in der Regel mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert, kann aber in einigen Bundesländern auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung kombiniert werden. Allerdings weist die Beihilfe im Leistungsbereich zum Teil Lücken auf und kann im Beamtentarif Einschränkungen aufweisen. So kommt es häufig vor, dass nicht alle Kosten durch Beihilfe und PKV abgedeckt sind. Der Beihilfeergänzungstarif kann diese Lücken jedoch schließen. Es lohnt sich also, „en détail“ zu prüfen, was der Dienstherr zahlt und was nicht. Informationen erhalten Referendare zum Beispiel bei der zuständigen Beihilfestelle. Erst wenn klar ist, was die Beihilfe genau abdeckt, kann die passende Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Auch Beamte auf Widerruf sind unabhängig von der Höhe ihres Einkommens von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie können sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer während des Studiums privat versichert war, muss dies auch während des Referendariats bleiben. Anders verhält es sich bei angestellten Referendaren, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

Unterschiede zwischen privat und gesetzlich

Grundlegende Unterschiede bestehen zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV müssen alle Versicherten einen prozentualen Anteil ihres Einkommens als Beitrag an die Krankenkasse zahlen. Während bei Arbeitnehmern und Angestellten als Pflichtversicherte der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Beiträge übernimmt, gilt dies für Referendare als „freiwillig Versicherte“ nicht. Sie müssen also den vollen Beitrag zur GKV alleine zahlen. Der durchschnittliche Rechtsreferendar verdient etwa 1.450 Euro im Monat. Das bedeutet, dass er etwa 210 Euro im Monat an seine gesetzliche Krankenversicherung zahlen müsste. Dies gilt jedoch nicht für angestellte Referendare. Sie gelten als pflichtversichert.

Die private Krankenversicherung ist für die überwiegende Mehrheit der Referendare die bessere Wahl. Grund dafür sind die Restkostentarife, die genau auf die Beihilfe abgestimmt sind. Für gesetzlich Versicherte zahlt der Staat in den meisten Bundesländern keine Beihilfe. Lediglich in Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen und Hamburg besteht Wahlfreiheit. Das heißt, hier kann der Versicherte zwischen dem klassischen Beihilfemodell und einem pauschalen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen (Hamburger Modell). Beim pauschalen Zuschuss übernimmt der Dienstherr die Hälfte der Versicherungsbeiträge, ähnlich dem Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitnehmern. Diese Entscheidung gilt in der Regel bis zum Ende des Referendariats. Bei Berufseintritt kann neu entschieden werden.

PKV für Beamte meist günstiger 

Trotz des pauschalen Zuschusses ist die private Krankenversicherung für die meisten Beamten die günstigere Alternative. In der privaten Krankenversicherung zahlt jeder Versicherte je nach Alter und Gesundheitszustand einen eigenen Beitrag. Einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt der Dienstherr in Form der Beihilfe. In den meisten Bundesländern erhalten Beihilfeberechtigte etwa 50 Prozent Beihilfe. Alle weiteren Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Für Referendare gibt es in der Regel so genannte Ausbildungsverträge. Diese liegen je nach Anforderungen und Alter zwischen 60 und 170 Euro monatlich.

Krankenversichert nach dem "Ref"

Auch nach dem Referendariat besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Für den Fall, dass keine sofortige Übernahme erfolgt, gibt es so genannte Übergangstarife. Diese sind jedoch oft teuer, so dass es sich lohnt, sich vorher genau zu informieren. Außerdem ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dies ist der Fall, wenn man nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechselt.
Es gibt keine pauschale Lösung, ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist. Die Entscheidung hängt immer von der persönlichen Lebenssituation ab.

Weiterführende Artikel:

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14024 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.