Krankenfahrten im Taxi: Wann zahlt die Krankenkasse?
Krankenfahrt oder Krankentransport
Krankenfahrt für eine schwerbehinderte Patientin(c) Getty Images / KatarzynaBialasiewicz
Zuzahlung bei Krankenfahrt im Taxi
Auch wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt genehmigt und die Kosten dafür übernimmt, müssen die Patienten im Regelfall Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des entstehenden Fahrpreises. Dabei gilt ein Höchstbetrag von zehn Euro je Fahrt. Mindestens werden fünf Euro Zuzahlung fällig. Bei schwerbehinderten Patienten entfällt die Zuzahlung. Ebenso bei Versicherten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung.
Verordnung und Transportschein
Transportschein für Krankenfahrt(c) Kassenärztliche Budnesvereinigung (KBV)
Das gilt auch bei dauerhaft nötigen regelmäßigen Behandlungen wie zum Beispiel einer wöchentlichen Dialyse, nicht jedoch für verschriebene Heilmittel (Physiotherapie, Massagen etc. ). Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass die Behandlung am Ziel des Transportes eine Kassenleistung ist. Krankentransporte zu Privatärzten oder -kliniken können also grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Mögliche Gründe für von der Krankenkasse genehmigte Krankenfahrten sind:
- ambulante Behandlungen / OPs (wenn dadurch stationäre Aufenthalte vermieden / verkürzt werden)
- Entlassung oder ärztlich angeordnete Verlegungen (von einem Krankenhaus nach Hasue oder in andere Klinik)
- Fahrten zu vorstationären oder nachstationären Behandlungen / Reha
Vor Antritt der Krankenfahrt
Vorraussetzung für eine Krankenfahrt telefonisch mit dem Anbieter klären(c) getty Images / AndreyPopov
In den meisten Fällen muss die verordnete Krankenfahrt im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen die Patienten den Transportschein bei der Krankenkasse ein und erhalten nach Prüfung eine schriftliche Genehmigung oder gegebenenfalls auch eine Absage.
Die Transportunternehmen erfragen vom Patienten vor der Fahrt die vollständigen Unterlagen, weil sie diese für eine Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen. Dazu gehören der vom Arzt ausgefüllte Transportschein, die Genehmigung der Krankenkasse für die betreffende Fahrt und gegebenenfalls die Zuzahlungsbefreiung. Manche Transportunternehmen tolerieren auch das nachträgliche Einreichen der benötigten Unterlagen.
Krankenfahrten im Taxi ohne Genehmigung
Schwerbehindertenausweis(c) ASB