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Finanzen

Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge

veröffentlicht am 20.03.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge(c) pixabay / CC0
Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen bei freiwillig gesetzlich Versicherten zu den beitragspflichtigen Einnahmen und werden bei der Bemessung des Krankenkassenbeitrags berücksichtigt. Welche Kapitalerträge relevant sind und wie diese bei der Beitragsbemessung herangezogen werden, erfahren Sie hier.

2025-03-20T11:19:00+00:00
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Einkünfte aus Kursgewinnen und Dividenen von Aktien Einkünfte aus Kursgewinnen und Dividenen von Aktien(c) pixabay / CC0
Gewinne aus dem Verkauf oder dem Ansparen von Vermögenswerten wie Geldanlagen oder Wertpapieren werden Kapitalerträge genannt. Zu den häufigsten Kapitalerträgen zählen etwa die Zugewinne durch Zinsen, Dividenden oder den Verkauf von Aktien, Fondsanteilen, Devisen, Optionen und Zertifikaten. Auf Kapitalerträge wird eine pauschale Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) mit einem Steuersatz von 25% erhoben. Bis zu einer gewissen Summe werden bei der Besteuerung Freibeträge berücksichtigt. Das Gegenteil von Kapitalerträgen sind Kapitalverluste.

Arten von Kapitalerträgen

Zinsen - Der Klassiker beim Sparen

Zinsen sind Erträge, die Banken für Einlagen auf Spar- oder Festgeldkonten sowie festverzinslichen Wertpapieren zahlen. Die Höhe hängt vom Anlagebetrag, der Laufzeit, der Verfügbarkeit und dem aktuellen Zinsniveau der Europäischen Zentralbank (EZB) ab.

Fonds - Begrenztes Risiko bei Aktien 

Investmentfonds bieten insbesondere für Einsteiger eine Möglichkeit, mit geringerem Risiko am Aktienmarkt teilzunehmen. Das Kapital wird breit gestreut in verschiedene Aktien und Wertpapiere investiert, sodass das Verlustrisiko reduziert wird.

Dividenden - Beteiligung für Aktionäre

Dividenden sind Ausschüttungen aus den Gewinnen börsennotierter Unternehmen an ihre Aktionäre. Die Höhe der Dividenden hängt vom Unternehmenserfolg ab. In erfolgreichen Jahren steigt die Dividende oft, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fällt sie geringer aus oder wird vollständig ausgesetzt.

Kurs- und Währungsgewinne

Diese Gewinne entstehen durch günstigen Kauf und anschließenden Verkauf von Aktien, Wertpapieren, Devisen oder Rohstoffen zu höheren Kursen. Ausschlaggebend für die Höhe der Gewinne ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

Auswirkung von Kapitalerträgen auf den Krankenkassenbeitrag

Pflichtversicherte

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, muss für private Einkünfte wie Miet- und Pachteinnahmen, Privatrenten oder Kapitalerträge keinen Krankenkassenbeitrag zahlen. Der Krankenkassenbeitrag von Pflichtversicherten bemisst sich ausschließlich an deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Arbeitsersatzeinkommen.

Freiwillig Versicherte

Für freiwillige Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sind Kapitalerträge beitragspflichtige Einnahmen. Grund dafür ist, dass bei freiwilligen Versicherten im Gegensatz zu Pflichtversicherten sämtliche Einkunftsarten für die Beitragsbemessung einfließen. Zu den beitragspflichtigen Einkommen von freiwillig Versicherten zählen neben den Kapitalerträgen:

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Rentenbetrag laut Rentenbescheid
  • Versorgungsbezüge
  • Pensionen
  • Witwenrenten
  • Beamtenbezüge
  • Mieteinnahmen
  • Erträge aus Verpachtungen
  • Unterhaltszahlungen (von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern)
  • Einkommen nicht gesetzlich versicherter Partner

Beitragsmindernde Aufwendungen

Bei einigen beitragspflichtigen Einkommen werden entstandene Aufwendungen zur Beitragsminderung berücksichtigt. Darunter fallen beispielsweise Personalkosten, Zahlungen für Abnutzung und Substanzverminderung, Aufwendung für Betriebsräume und Beiträge für Berufsverbände in der selbstständigen Tätigkeit. Bei der Vermietung und Verpachtung wirken sich Gelder wie die Kosten für eine Wohnungsinstandhaltung oder Werbungskosten beitragsmindernd aus.

In welcher Höhe die Kassenbeiträge für freiwillige Versicherte liegen, variiert bei den verschiedenen Krankenversicherungen. Es lohnt sich deshalb die Beitragssätze zu vergleichen und gegebenenfalls einen Krankenkassenwechsel vorzunehmen.
 

 

 

 

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