Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge
Einkünfte aus Kursgewinnen und Dividenen von Aktien(c) pixabay / CC0
Arten von Kapitalerträgen
Zinsen - Der Klassiker beim Sparen
Zinsen sind Erträge, die Banken für Einlagen auf Spar- oder Festgeldkonten sowie festverzinslichen Wertpapieren zahlen. Die Höhe hängt vom Anlagebetrag, der Laufzeit, der Verfügbarkeit und dem aktuellen Zinsniveau der Europäischen Zentralbank (EZB) ab.
Fonds - Begrenztes Risiko bei Aktien
Investmentfonds bieten insbesondere für Einsteiger eine Möglichkeit, mit geringerem Risiko am Aktienmarkt teilzunehmen. Das Kapital wird breit gestreut in verschiedene Aktien und Wertpapiere investiert, sodass das Verlustrisiko reduziert wird.
Dividenden - Beteiligung für Aktionäre
Dividenden sind Ausschüttungen aus den Gewinnen börsennotierter Unternehmen an ihre Aktionäre. Die Höhe der Dividenden hängt vom Unternehmenserfolg ab. In erfolgreichen Jahren steigt die Dividende oft, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fällt sie geringer aus oder wird vollständig ausgesetzt.
Kurs- und Währungsgewinne
Diese Gewinne entstehen durch günstigen Kauf und anschließenden Verkauf von Aktien, Wertpapieren, Devisen oder Rohstoffen zu höheren Kursen. Ausschlaggebend für die Höhe der Gewinne ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis.
Auswirkung von Kapitalerträgen auf den Krankenkassenbeitrag
Pflichtversicherte
Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, muss für private Einkünfte wie Miet- und Pachteinnahmen, Privatrenten oder Kapitalerträge keinen Krankenkassenbeitrag zahlen. Der Krankenkassenbeitrag von Pflichtversicherten bemisst sich ausschließlich an deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Arbeitsersatzeinkommen.
Freiwillig Versicherte
Für freiwillige Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sind Kapitalerträge beitragspflichtige Einnahmen. Grund dafür ist, dass bei freiwilligen Versicherten im Gegensatz zu Pflichtversicherten sämtliche Einkunftsarten für die Beitragsbemessung einfließen. Zu den beitragspflichtigen Einkommen von freiwillig Versicherten zählen neben den Kapitalerträgen:
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Rentenbetrag laut Rentenbescheid
- Versorgungsbezüge
- Pensionen
- Witwenrenten
- Beamtenbezüge
- Mieteinnahmen
- Erträge aus Verpachtungen
- Unterhaltszahlungen (von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern)
- Einkommen nicht gesetzlich versicherter Partner
Beitragsmindernde Aufwendungen
Bei einigen beitragspflichtigen Einkommen werden entstandene Aufwendungen zur Beitragsminderung berücksichtigt. Darunter fallen beispielsweise Personalkosten, Zahlungen für Abnutzung und Substanzverminderung, Aufwendung für Betriebsräume und Beiträge für Berufsverbände in der selbstständigen Tätigkeit. Bei der Vermietung und Verpachtung wirken sich Gelder wie die Kosten für eine Wohnungsinstandhaltung oder Werbungskosten beitragsmindernd aus.
In welcher Höhe die Kassenbeiträge für freiwillige Versicherte liegen, variiert bei den verschiedenen Krankenversicherungen. Es lohnt sich deshalb die Beitragssätze zu vergleichen und gegebenenfalls einen Krankenkassenwechsel vorzunehmen.