Hauptregion der Seite anspringen
Gesundheit

Selbsthilfegruppen: Wir sind nicht allein

Gesundheitsbezogene Selbsthilfe und gesetzliche Krankenkassen
veröffentlicht am 12.09.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Selbsthilfe in der GruppeSelbsthilfe in der Gruppe(c) rudamese / pixabay / CC0
Selbsthilfegruppen geben Kraft, um mit Ängsten oder der eigenen Krankheit besser umgehen zu lernen - sei es bei einer Sucht, Trauer oder Krebs. Betroffene können sich auf Augenhöhe begegnen und sich gegenseitig in schwierigen Lebensphasen unterstützen. Die Gruppen sollen keine Therapie ersetzen, sondern diese ergänzen. Die Krankenkassen unterstützen die Selbsthilfe finanziell.

2023-09-12T12:01:00+00:00
Werbung

Eine Selbsthilfegruppe ist ein Zusammenschluss von Menschen außerhalb ihrer alltäglichen Beziehungen. Sie treffen sich aufgrund eines gemeinsamen Problems, um sich gegenseitig zu unterstützen. Dabei kann es sich um eine Sucht, eine chronische Erkrankung oder Behinderung, eine Trennung oder einen Trauerfall handeln. Die Treffen dienen dem Austausch, der Informationsvermittlung oder auch zu  gemeinsamen Aktivitäten. Im Mittelpunkt steht das offene und vertrauensvolle Gespräch. Örtliche Selbsthilfegruppen können eigenständig organisiert oder in eine Selbsthilfeorganisation eingebunden sein. In der Regel werden Selbsthilfegruppen nicht von professionellen Helfern geleitet. Immer wieder werden jedoch Experten hinzugezogen, die Auskunft bei bestimmten Fragestellungen geben können.

Wie Selbsthilfegruppen wirken

Selbsthilfegruppe  Selbsthilfegruppe(c) Christian Dorn / Pixabay / CC0
Selbsthilfegruppen wirken, weil sie ein wichtiges Element der Heilung praktizieren: das Miteinander und das Sprechen darüber. In den meist wöchentlichen Gruppentreffen geht es um Gleichberechtigung, Authentizität, Gespräche und gegenseitige Hilfe. Die Gruppe kann dabei als Mittel dienen, die innere (seelische, persönliche) und äußere (gesellschaftliche, soziale) Isolation zu durchbrechen. Die meisten Menschen besuchen eine Selbsthilfegruppe, weil es Ihnen laut einer wissenschaftlichen Studie das Gefühl gibt mit der Erkrankung oder körperlichen Behinderung nicht alleine zu sein.

Die verschiedenen Zielsetzungen in der Gruppenarbeit richten sich auf die Mitglieder der Selbsthilfegruppen, nicht auf Außenstehende. Darin unterscheiden sie sich von anderen Formen des Bürgerengagements. Selbsthilfe und professionelle Hilfe in Form einer Therapie schließen sich dabei nicht aus. Sie ergänzen sich vielmehr.

Arten von Selbsthilfegruppen

  • Anonymousgruppen: Hier stellen sich die Mitglieder nur mit ihrem Vornamen vor. Es gibt keine Mitgliederlisten oder förmliche Beitrittserklärungen. Sie haben ihren Ursprung bereits 1935 in den USA, als sich Alkoholkranke erstmals als „Anonyme Alkoholiker“ zusammenschlossen
  • Selbsthilfeorganisationen: Von Selbsthilfeorganisationen spricht man, wenn sich mehrere regionale Selbsthilfegruppen zu landes- oder bundesweiten Strukturen zusammenschließen. Sie arbeiten themenspezifisch zu einem medizinischen oder (psycho-)sozialen Indikationsgebiet
  • Gesprächsselbsthilfegruppen: In ihnen treffen sich im Idealfall sechs bis zwölf Gruppenmitglieder. Sie sitzen meist in einem Kreis und können frei über ihr Problem sprechen. Jede Suchtberatungsstelle kann Auskunft über diverse Anlaufstellen in der Umgegend geben.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfe

Treffen einer Selbsthilfegruppe Treffen einer Selbsthilfegruppe(c) getty Images / AnnaStills
Der freiwillige Erfahrungsaustausch von Menschen die in einer ähnlichen Lage sind, ermöglicht den Betroffenen und Angehörigen einen besseren Umgang mit der Situation. Denn dort kann emotionale Unterstützung erfahren und Motivation aufgebaut werden. Darüber hinaus kann die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gleichzeitig auch eine politische und gesellschaftliche Interessenvertretung darstellen. Ziel der Selbsthilfegruppen ist es, durch die entstehende Gemeinschaft wieder die Verantwortung für die eigene Lebenssituation zu übernehmen und sich selbst und andere zu bestärken.

Seit dem Jahr 1992 sind die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V dazu verpflichtet, gesundheitsbezogene Selbsthilfe zu fördern. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen unterstützen und ergänzen seit vielen Jahren die professionellen Ansätze der Gesundheitsversorgung. Warum das so wichtig ist? Durch eine präventive und rehabilitative Ausrichtung der Angebote können nicht nur die betroffenen Menschen Hilfeleistungen erfahren sondern auch ihre Angehörigen.


Als Selbsthilfeorganisationen werden die Verbände der unterschiedlichen Selbsthilfegruppen bezeichnet. Dabei werden die Interessen überregional vertreten.

Zu den wichtigsten Vertretungen der Selbsthilfeorganisationen gehören:

Selbsthilfekontaktstellen sind professionelle Beratungseinrichtungen, die auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene fungieren. Dort wird mit hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an dem  Ausbau und der Unterstützung der Selbsthilfestrukturen gearbeitet.

Welche Unterstützungsleistungen bieten Selbsthilfekontaktellen
  • Hilfe bei der Suche nach einer passenden Selbsthilfegruppe
  • Persönliche und telefonische Beratung
  • Vermittlungen von Selbsthilfefördermitteln
  • Vermittlung von Räumen für Selbsthilfegruppen
  • Hilfe bei der Organisation von Selbsthilfetagen

 

Selbsthilfe-Förderung der Krankenkassen

In erster Linie wollen die Krankenkassen Selbsthilfestrukturen und -aktivitäten unterstützen. Um das zu gewährleisten und gesetzlich zu verankern erstellt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den wichtigsten Selbsthilfeorganisationen einen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Darin werden alle Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe nach § 20h SGB V festgehalten. Im Leitfaden werden die Grundbedingungen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene beschrieben.
 


Leitfaden zu Selbsthilfeförderung vom GKV-Spitzenverband herausgegeben


Die gesetzlichen Krankenkassen stellten im Jahr 2020 für die Unterstützung der Selbsthilfe 84 Millionen Euro zur Verfügung. Der gesetzlich festgelegte Förderbetrag wird jährlich entsprechend der Bezugsgröße nach §18 Abs.1 SGB IV angepasst. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern jedoch nur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, wenn sich die Selbsthilfe auf Krankheiten bezieht, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind. Nur dann ist eine Förderung zulässig.

Zum Verzeichnis der Krankheitsbilder gehören unter anderem:
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebs
  • Suchterkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen und Erkrankungrn des Bewegungsapparates
  • Hilfe bei der Organisation von Selbsthilfetagen

 

Der GKV-Spitzenverband weist auch darauf hin, dass die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und als Gemeinschaftsaufgabe des gesamten öffentlichen Sektors sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden muss.

Förderarten für Selbsthilfe

Die Förderung der Krankenkassen können in zwei Arten unterteilt werden: Pauschalförderung und Projektförderung.

Selbsthilfegruppen und Krankenkassen Selbsthilfegruppen und Krankenkassen(c) Gabriele Stein / pixelio.de
Die Pauschal- oder Gemeinschaftsförderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können Fördermittel beantragen und werden durch einen Festbetrag bezuschusst. Die Festbetragsfinanzierung kann nur dann erfolgen, wenn der Antrag den Fördervoraussetzungen entspricht.
Diese Förderungsart beruht auf einer gemeinsamen Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden.

Die Projektförderung basiert dagegen auf der Förderung durch einzelne Krankenkassen und/oder den jeweiligen Verbänden. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig auf welcher Ebene sie die Selbsthilfestrukturen unterstützen möchten. Eine Projektförderung ist zeitlich begrenzt und wird meistens durch eine Anteilsfinanzierung gewährleistet.

Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet einen gewissen Betrag innerhalb eines Jahres für Projektförderungen auszugeben. Wird der Betrag nicht erreicht, müssen die nicht verausgabten Fördermittel im Folgejahr für die kassenübergreifende Pauschal- oder Gemeinschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2020 müssen 70 Prozent der für die Krankenkassen gesetzlich vorgesehen Fördermittel für die kassenübergreifende Pauschalförderung eingesetzt werden. Die übrigen 30 Prozent stehen für die Projektförderung zur Verfügung.

Voraussetzungen für Förderung von Selbsthilfe

Die Krankenkassen und Ihre Verbände müssen die Fördermittel zweckentsprechend und gemäß den Fördervoraussetzungen des Leitfadens zur Selbsthilfe einsetzen. Damit eine Selbsthilfegruppe finanzielle Unterstützung aus den Fördermitteln zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe von den Krankenkassen erhält, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gruppe darf keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen
  • mindestens 6 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen
  • Die Aktivitäten sollten auf die Krankheitsbewältigung ausgerichtet sein
  • Aktivitäten und Angebote sollte Öffentlich gemacht werden und für jede Person zugänglich sein
  • transparente Finanzsituation
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (dabei müssen Neutralität und Unabhängigkeit bewahrt bleiben)

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen pro Jahr einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Der  festgelegte Förderbetrag wird jährlich entsprechend der Bezugsgröße nach § 18 Abs.1 SGB IV angepasst.
Die Kassen fördern jedoch nur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, wenn sich die Selbsthilfe auf Krankheiten bezieht, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind.


Zum Verzeichnis der Krankheitsbilder gehören unter anderem:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebs
  • Suchterkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates

Der GKV-Spitzenverband weist auch darauf hin, dass die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und als Gemeinschaftsaufgabe des gesamten öffentlichen Sektors sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden muss.

 

Hinweis

Hinweis: Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Projektantrag förderfähig ist und ob alle Kosten gedenkt werden können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine der vielen Selbsthilfekontakstellen.

Zur Geschichte der Selbsthilfebewegung

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14014 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.